Mandavi Group AG: Mit Schenkungen Steuern sparen / Durch etappenweises Verschenken Freibeträge mehrfach nutzen
Geschrieben am 15-08-2012 |
Stuttgart (ots) - Normalerweise sind Geschenke lediglich dem
Empfänger zugedacht. Werden allerdings große Geldsummen, Aktien oder
Immobilien verschenkt oder vererbt, erhebt der Staat Ansprüche.
Erbschaften und Schenkungen gelten im juristischen Sinne als Erwerb.
Damit sind sie für den Begünstigten steuerpflichtig. "Verschenken
kann trotzdem eine sinnvolle Alternative zum Vererben sein. Mit der
richtigen Strategie lassen sich Vermögen sogar komplett steuerfrei
übertragen", erklärt Andrea Wolf von der Mandavi Group AG in
Stuttgart, spezialisiert auf Finanzvorsorge und Steueroptimierung.
Ob Schenkung oder Erbe: Die steuerlichen Freibeträge errechnen
sich aus dem Verwandtschaftsgrad, in dem Geber und Begünstigter
zueinander stehen. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der
Freibetrag und desto niedriger die Steuern. Für Eheleute gilt der
höchste Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Für
Enkelkinder sind die Freibeträge mit 200.000 Euro deutlich niedriger,
für Tanten, Onkel und nicht verwandte Personen bleiben lediglich
20.000 Euro.
Wer sein Vermögen nicht auf einmal verschenkt oder vererbt,
sondern etappenweise weitergibt, spart Steuern. Freibeträge gelten
nämlich für zehn Jahre und werden nach Ablauf dieser Frist erneut
wirksam. Durch das Schenken in Etappen lassen sich also Abgaben
verringern oder vermeiden. Überträgt ein Vater seiner einzigen
Tochter beispielsweise ein Haus mit einem Steuerwert von 400.000 Euro
und zehn Jahre später Wertpapiere in Höhe von 400.000, muss die
Tochter keinerlei Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Würde die
Tochter ohne frühzeitige Schenkung Haus und Wertpapiere zusammen
erben, müsste sie nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) die
übrigen 400.000 nach dem gültigen Steuersatz (15 Prozent) versteuern.
Folglich bekäme der Staat 60.000 Euro von ihrem Erbe.
Der Schenkende kann diese sogenannte "vorweggenommene Erbfolge"
vor allem bei Immobilien mit Auflagen verbinden - zum Beispiel einem
Wohnrecht auf Lebenszeit oder dem Anspruch auf Mieteinnahmen. Die
Mandavi Group AG empfiehlt ihren Kunden, schon früh über die Art des
Erbes nachzudenken und Alternativen durchzuspielen. "Unsere
Steuerexperten entwickeln zusammen mit dem Kunden das passende
Konzept dafür", so Andrea Wolf. Über sein Angebot informiert das
Unternehmen unter www.mandavi-group.com.
Über die Mandavi Group AG
Die Mandavi Group AG mit Hauptsitz in Stuttgart ist ein
Finanzdienstleister für ganzheitliche steueroptimierte Vermögens- und
Altersvorsorgelösungen. Zu den Kernkompetenzen der Mandavi Group
zählen eine umfassende Beratung bei integrierten Vermögens- und
Altersvorsorgelösungen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Lebenssituation und individueller steuerlicher Aspekte.
Pressekontakt:
Mandavi Group AG
Theodor-Heuss-Straße 5
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 28055-0
Fax: +49 (711) 28055-113
E-Mail: info@mandavi-group.com
Internet: www.mandavi-group.com
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