Hagen (ots) - Gesetzt den Fall, ein Irrer schießt aus seiner
Wohnung auf die Straße, und die Polizei hat gerade kein
Panzerfahrzeug zur Hand, das genügend Schutz bietet, darf die
Bundeswehr dann aushelfen? Oder, noch grässlicher, Terroristen kapern
ein Flugzeug und steuern das Kanzleramt an . . . Es
sind konstruierte Szenarien wie diese, mit denen Befürworter
erweiterter Einsatzbefugnisse des Militärs im Inland gerne
operieren.
Die Debatte begleitet uns seit den
Terrorattacken des 11. September 2001. Sie hat in den Jahren seither
immer wieder Züge eines Glaubenskrieges angenommen. In Zeiten
globaler Terrordrohung sei die Grenze zwischen äußerer und innerer
Sicherheit hinfällig, argumentieren Innenpolitiker der Union. Während
es Liberale oder Grüne bereits vor dem Dammbruch graust, vor
Kriegsrecht und Ausnahmezustand, dürfte sich die Polizei den Panzer
von der Bundeswehr tatsächlich ausleihen.
Es bedurfte
jetzt einer Plenarentscheidung, um einen drohenden Dissens zwischen
den beiden Senaten des Gerichts auszuräumen. Ob sie den Praktikern
der Politik eine große Hilfe ist, fragt sich allerdings. Zwar,
militärischer Waffeneinsatz im Inland gilt fortan nicht mehr
grundsätzlich als Tabu. Allerdings nur in "Ausnahmesituationen
katastrophischen Ausmaßes". Darunter mag sich nun jeder vorstellen,
was er möchte.
"Gegen Demokraten helfen nur Soldaten",
reimte einst ein preußischer König. Es sind die Erfahrungen der
Vergangenheit, die in unserer Verfassungstradition einen besonderen
Vorbehalt gegen den Gebrauch des Militärs als innenpolitisches
Machtinstrument begründen. Daran will niemand ernsthaft rütteln.
Schon gar nicht das Verfassungsgericht.
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- Berliner Zeitung: Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über Bundeswehreinsätze im Inneren Berlin (ots) - Das Gericht widerspricht nicht nur dem Wortlaut
der Verfassung, es stellt sich nicht nur gegen den Willen des
historischen Verfassungsgebers, es überschreitet auch dramatisch
seine Kompetenzen. Denn sein Beschluss ist keine Interpretation des
Grundgesetzes - wozu das Gericht berufen ist -, sondern eine
gravierende Änderung des Grundgesetzes - wozu nicht das Gericht,
sondern nur der Bundestag berufen ist.
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Bettina Urbanski
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- Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Pussy Riot Prozess Frankfurt (ots) - Zwei Jahre Strafkolonie für ein einminütiges
Punkgebet: Man kann das Urteil gegen Pussy Riot nur für blanken
Irrsinn halten. Schon wer meint, er müsse zu einer gewaltfreien
Protestaktion bei der weder Personen noch Sachen zu Schaden kamen
eine 3 000 Seiten starke Ermittlungsakte zusammentragen, die
Beschuldigten ein halbes Jahr in Untersuchungshaft halten und einen
Prozess anstrengen, der weltweit für Aufsehen sorgt, muss sich die
Frage gefallen lassen, ob er das Gefühl für die Verhältnismäßigkeit
seiner mehr...
- WAZ: Armes Russland. Kommentar von Gudrun Büscher Essen (ots) - Man könnte den 50-Sekunden-Spot der Pussy Riots als
genialen PR-Coup beschreiben. Schließlich hat er drei völlig
unbegabte Musikerinnen, die selbst den Punk vergeigen, über Nacht
weltberühmt gemacht. Als Väter des Erfolgs dürften sich zwei mächtige
Männer die Hände reichen: Putin und der Patriarch. Aber die
Verurteilung der jungen Frauen zu zwei Jahren Straflager ist kein
Spiel, nicht mal eine Posse. Sie ist bittere, traurige, beängstigende
Realität. Sie ist Alltag für Menschen in Russland, die Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit mehr...
- Schwäbische Zeitung: Der Ernstfall bleibt unklar - Kommentar Leutkirch (ots) - Die Grünen sind froh, dass einem militärischen
Einsatz der Bundeswehr im Innern sehr enge Grenzen gesetzt worden
sind. Die Union ist froh, dass ein solcher Einsatz künftig möglich
ist. Die Linke sieht die Demokratie gefährdet. Der SPD ist der
Richterspruch viel zu schwammig. Was also ist von diesem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von gestern zu halten? Pikanterweise haben
die Parteien mit ihren ersten Bewertungen alle ein wenig recht. Am
wenigsten allerdings die Linke. Eine Gefährdung der Demokratie läge
nur mehr...
- Weser-Kurier: Zur aktuellen Einbruchsstatistik schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 18. August: Bremen (ots) - Es geht auch um die Frage, wie viel Milde und
Toleranz sich diese Gesellschaft noch leisten kann - bevor der
Rechtsstaat kapitulieren muss. Wenn Jugendliche mit schwierigem
familiären Hintergrund auf Verständnis hoffen dürfen, was lässt man
dann erst den Opfern angedeihen, wenn man sie schon nicht schützen
konnte? Noch immer hat diese Gesellschaft keine Antwort auf junge
Menschen, die nicht nur jedes Mitgefühl, sondern auch jeden Respekt
vor dem Staat, seinen Institutionen und Regeln verloren haben. Die
Lehrer schlagen, mehr...
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