Jochen Gerz - Platz des europäischen Versprechens / Zu dem Artikel "Platz ohne Europäisches Versprechen" in den Ruhr Nachrichten vom 22.08.2012
Geschrieben am 04-09-2012 |
Düsseldorf (ots) - Die Stadt Bochum hält sich nicht an den
Grundsatz "pacta sunt servanda" - sie will offensichtlich ihren
vertraglichen Verpflichtungen mit dem Künstler Jochen Gerz aus dem
Jahr 2007 mit immer neuen, vorgeschobenen Gründen aus dem Weg gehen.
Die Stadt Bochum hat 2007 Jochen Gerz mit dem Entwurf und der
Verwirklichung eines Kunstwerks beauftragt. Vor der Bochumer
Christuskirche und nur einhundert Meter neben dem Rathaus sollte nach
dem Willen der Vertragsparteien dank der Anschubfinanzierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und der evangelischen Kirche der "Platz
des europäischen Versprechens" entstehen. Nach dem Konzept des
Künstlers geht eine Einladung an die Bewohner der Stadt, des
Ruhrgebiets und an die Bürger Europas, Autoren eines neuen Platzes zu
werden. Die künstlerische Idee: Alle Teilnehmer - 15.000 Menschen -
tragen ihren Namen bei und jeder Name steht, in 24 Bodenplatten
eingraviert, für ein unveröffentlichtes Versprechen. Das Versprechen
gibt jeder sich selbst. Es bleibt auf dem Platz unsichtbar. Vielfalt
und Imagination stehen für die gemeinsame Zukunft der Menschen
Europas.
Der Künstler Gerz hat bereits seit 2010 alle seine vertraglichen
Verpflichtungen erfüllt. Das gleiche gilt für die Kirche, die
Architekten und Lichtdesigner, die ihre Arbeit am "Platz des
europäischen Versprechens" beendet haben. Die Stadt Bochum mutet dem
Künstler des bereits ausgebauten Platzes jetzt zu, auf 22
Namensplatten zu verzichten, weil vom Land Nordrhein-Westfalen
bereitgestellte Mittel (nach 7 Jahren künstlerischer Planung und
Tätigkeit) für andere, nicht künstlerische Zwecke Verwendung finden
sollen - unter Berufung auf die aktuelle politische Situation im
Stadtparlament. Damit würde der Künstler nicht nur seine
künstlerische Idee verraten, sondern auch sein Versprechen gegenüber
den 15.000 Menschen brechen, die er im Namen der Stadt einladen
durfte, Teil des europäischen Platzes zu werden.
Diesem Ansinnen wird sich der Peter-Weiss-Preisträger der Stadt
Bochum nicht widerstandslos fügen und hat deshalb zur Prüfung eine
Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.
Der für die "Änderungsvorschläge" verantwortliche Stadtbaurat hat
sich nicht einmal gescheut, folgenden "alternativen" Vorschlag zu
machen: "Ich könnte einen Text entwerfen, der in kurzen knappen
Worten die Geschichte des Projekts und seines Verlaufs beschreibt und
diesen auf der Platte eingravieren lassen." So - meint er - könne man
das Kunstwerk auch ohne die Namen der Teilnehmer abschließen.
Daniel Tobias Czeckay
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht
Pressekontakt:
CSP Rechtsanwälte
Weststraße 33
40597 Düsseldorf
Tel.: (0211) 598 248 -11
Fax:(0211) 598248 - 12
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