Bork-Sidak-Bericht zur Google-Kartellklage
Geschrieben am 08-10-2012 |
Washington (ots/PRNewswire) - Seit mehr als einem Jahr
ist Google Gegenstand US-amerikanischer und europäischer
Kartelluntersuchungen. Doch jetzt schlägt das
Suchmaschinen-Unternehmen zurück. In einem von Google beauftragten
Bericht, der heute veröffentlicht wurde, werden die Beschuldigungen
der Google-Kritiker durch zwei renommierte Kartellrechtsexperten als
bar überzeugender rechtlicher oder wirtschaftlicher Argumente für
eine Kartellrechtsklage seitens der Regierung abgetan.
What Does the Chicago School Teach About Internet Search and the
Antitrust Treatment of Google? [http://criterioneconomics.com/wp/wp-c
ontent/uploads/2012/09/SIDAK.Google.Internet-search.Antitrust.pdf]
(?Was lehrt die Chicagoer Schule über Internetsuche und die
kartellrechtliche Behandlung von Google?") ist das Werk von Richter
Robert Bork und Professor Gregory Sidak. Der Bericht untersucht die
rechtlichen Grundlagen der Google-Kritiker und vergleicht ihre
Vermutungen mit der tatsächlich stattfindenden Suchmaschinenpraxis.
Bork und Sidak bieten folgende Argumentation:
Google-Kritiker behaupten, dass die Größe von Google es zum ?Tor zum
Internet" mache und dass die Suchpraktiken von Google
wettbewerbsfeindlich seien, darunter beispielsweise die Art, nach der
es Suchergebnisse aufliste. Bork und Sidak gehen darauf ein, ob
Google tatsächlich dazu in der Lage ist und Anreiz dazu hat,
Wettbewerber aus seinen Suchergebnissen zu blockieren. Während die
Beschuldigungen der Kritiker sich darauf konzentrieren, wie die
Suchpraktiken von Google dessen Suchmaschinenkonkurrenten beschädigen
können, fragen Bork und Sidak danach, ob die Praktiken, die
kartellrechtlich betrachtet werden, Verbrauchern und dem Wettbewerb
tatsächlich schaden. Sie fragen zudem danach, ob die vorgeschlagenen
kartellrechtlichen Maßnahmen die Marktpositionen der
Google-Konkurrenten auf Kosten des Wohls der Verbraucher schützen
würden.
Dank der Chicagoer Schule betonten die Gerichte seit den späten
1970ern, dass Kartellrecht Verbraucher schützt, indem es den
Wettbewerb schützt. Die Unterscheidung zwischen Monopolisierung auf
illegalem Weg und Wachstum aufgrund erfolgreichen Wettbewerbs ist für
die Untersuchung der Suchpraktiken, aufgrund derer Kartellagenturen
in den USA und Europa Google seit 2010 untersuchen, maßgeblich.
Die Konkurrenz von Google behauptet, dass die Auflistungsmethoden und
Suchalgorithmen nicht fair seien. Kritiker hätten sich darauf
konzentriert, ob die Auflistung der spezialisierten Suchergebnisse
durch Google dessen Konkurrenten benachteilige und ob Google
Konkurrenten durch die Einschränkung des Zugangs zu Sucheingaben
ausschließe. Anders als allgemeine Suchergebnisse, die Links zu
anderen Websites zur Verfügung stellen, bieten die spezialisierten
Suchergebnisse für die Benutzersuche unmittelbar relevante
Ergebnisse, basierend auf der Art des für die Suche relevanten
Mediums, wie beispielsweise Bilder, Videos, Karten, lokale
Örtlichkeiten, Produkte und die neuesten Nachrichten.
Es sei jedoch schwer nachvollziehbar, wie irgendetwas, das Google im
Hinblick auf die Suche und Auflistungsalgorithmen tut, unfair sein
solle. Google stütze sein Geschäft auf die Entwicklung von Such- und
Auflistungsalgorithmen, die dem Benutzer die Suche erleichtern.
Google würde eine bestimmte Auflistungsmethode nur dann einsetzen,
wenn diese Suchmaschinenbenutzer anziehen und binden würde. Die
Google-Konkurrenz tue das Gleiche, einschließlich des Anbietens einer
spezialisierten Suche. Gerichte hätten bereits vor langer Zeit
anerkannt, dass eine Praktik wahrscheinlich über ?den Wettbewerb
senkende Eigenschaften" verfüge, wenn alle Konkurrenten sie
einsetzten. Dass Google dank dieser debattierten Praktiken
Marktanteile gewonnen habe - wenn auch auf Kosten seiner Konkurrenten
- rechtfertige keine kartellrechtliche Intervention. Richter Frank
Easterbrook erklärte, dass ?es bei jeder erfolgreichen
Wettbewerbspraktik Opfer gibt". ?Je erfolgreicher eine neue
Produktions- und Vertriebsmethode für ein Produkt ist, desto mehr
Opfer, desto schwerer die Wunden der Opfer." Dies sei das Wesen des
Wettbewerbs. Es wäre kontraproduktiv, jede Praktik, die Opfer
verursache, zu hinterfragen.
Google dafür zu bestrafen, dass es der effektivste Suchanbieter ist,
würde Verbrauchern schaden und folglich dem anerkannten Zweck des
Kartellrechts wiedersprechen. Suchmaschinen verkörperten dynamischen
Wettbewerb - der vortreffliche Zyklus, bei dem Innovationen den
Wettbewerb antrieben, was wiederum Innovationen fördere, die das Wohl
des Verbrauchers steigerten. Dynamischer Wettbewerb im Bereich
Suchmaschinen verbessere die Benutzung und mehre den Wert von
Suchdiensten sowohl für Verbraucher als auch Werbende.
Kartellrechtliche Interventionen, welche die Praktiken von Google
verböten oder einschränkten, würden die Innovationen, die das Wohl
des Verbrauchers steigern und Google zu einem effektiven Konkurrenten
gemacht haben, bestrafen und folglich abschrecken. Ein solcher
Einsatz des Kartellrechts würde den dynamischen Wettbewerb schwächen,
da lediglich erfolgreiche Unternehmen sich darüber Sorgen machen
müssten, für ihren Erfolg bestraft zu werden. Verlierer müssen sich
nicht mit Monopolisierungs-Klagen aufgrund eines fehlenden
überragenden Produkts, Unternehmergeistes oder fehlenden Gewinns
herumschlagen.
Bork und Sidak wenden die Werkzeuge der Chicagoer Schule auf
verschiedene Kritikpunkte an, die gegen Google durch dessen
Konkurrenten hervorgebracht werden. Sie entkräften die Klage, dass
Google das ?Tor" zum Internet sei. Sie erklären den zweiseitigen
Markt für die Internetsuche: Internetbenutzer haben Bedarf nach
kostenfreier Suche und Werbende haben Bedarf nach Zugriffen auf ihre
Seiten. Das zweiseitige Wesen der Internetsuche ist wesentlich,
möchte man verstehen, wie die Anreize von Google sich damit decken,
den Wettbewerb und das Wohl der Verbraucher zu fördern. Die größte
Einnahmequelle von Google stammt aus Werbeeinnahmen, die Nachfrage
der Werbenden hängt von der Nachfrage der Verbraucher nach dem
Google-Dienst ab. Dass Verbraucher jederzeit und kostenfrei zu
anderen Suchmaschinen wechseln können, schränkt die Fähigkeit von
Google ein, sich wettbewerbshemmend zu verhalten. Dank der offenen
Architektur des Internets können Verbraucher zudem direkt auf jede
beliebige Suchmaschine zugreifen.
Bork und Sidak erklären zudem, dass die Auflistung der
spezialisierten Suchergebnisse durch Google nicht wettbewerbshemmend
sei. Die spezialisierte Suche von Google sei eine Produktverbesserung
im Bereich Suche. Um diese Innovation effektiv anbieten zu können,
müsse es Verbrauchern ermöglicht werden, die Ergebnisse dieser
spezialisierten Suche leicht zu identifizieren. Diese Innovation
schaffe einen Mehrwert für die Google-Suche aus der Perspektive
sowohl der Verbraucher als auch der Werbenden. Die Google-Kritiker
hätten versucht, diese Innovation als eine Form von Ausschluss
darzustellen - dass Google seine Marktmacht in der allgemeinen Suche
einsetze, um andere Suchdienstanbieter (beispielsweise Amazon, Yelp
und Nextag) vom Markt abzuschotten, indem es seine eigenen
spezialisierten Suchergebnisse früher aufliste. Aus wirtschaftlicher
Sicht habe Google jedoch keinen Anreiz, Konkurrenten vom
Suchmaschinenmarkt abzuschotten, da dies vermutlich keine
zusätzlichen Gewinne generieren würde, gleichzeitig aber Benutzer
abschrecken könnte. Dennoch drängten die FairSearch.org, eine
Vereinigung von Google-Konkurrenten, die Google des
wettbewerbshemmenden Verhaltens beschuldigt, und andere Kritiker die
US-amerikanische Bundeshandelskommission Federal Trade Commission
(FTC), von Google zu fordern, spezialisierte Ergebnisse genauso
aufzulisten wie Links auf andere Websites - dies würde den Sinn und
Zweck der spezialisierten Suche untergraben. Würde diese
Produktverbesserung für wettbewerbshemmend erklärt, dann würde allen
Suchdienstanbietern die Nachricht gesendet, dass Innovationen
fragwürdig sind und möglicherweise bestraft werden.
Bork und Sidak erklären zudem, warum die Beschuldigungen, dass Google
großen konkurrierenden Suchdienstanbietern schade, nicht korrekt
seien. Die Größe sei kein notwendiges Kriterium, um auf dem
Suchmaschinenmarkt zu bestehen. Google war nicht der vorherrschende
Suchdienst. Das Unternehmen habe Yahoo übertroffen; Yahoo habe zuvor
andere Anbieter genauso übertroffen. Die Google-Kritiker übertrieben
daher die Bedeutung der Größe für die Fähigkeit, auf dem
Suchmaschinenmarkt zu bestehen.
*Robert Bork hatte in der Vergangenheit verschiedene wichtige
Positionen inne: Solicitor General, Acting Attorney General, Richter
am U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit und Professor an der
Yale Law School. Mit seinem einflussreichen Buch ?The Antitrust
Paradox" setzte er sich dafür ein, dass das Kartellrecht das Wohl des
Verbrauchers fördern müsse. Diesen Ansatz machten sich seither auch
das Supreme Court der USA und Kartellrechtsbehörden zu eigen.
**Gregory Sidak ist der Vorsitzende von Criterion Economics. Er ist
zudem der Ronald Coase Professor of Law and Economics an der Tilburg
University und Co-Autor des Journal of Competition Law & Economics.
Professor Sidak ist ein international anerkannter Experte für
komplexe Prozesse und wirtschaftliche Schlichtung im Bereich
Kartellrecht und geistiges Eigentum.
Pressekontakt:
KONTAKT: Allison Crowley, Criterion Economics, LLC,
+1-202-518-5128, acrowley@criterioneconomics.com
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