Umweltverbände siegen vor Gericht im Streit um saubere Luft in München
Geschrieben am 09-10-2012 |
München (ots) - Pressemitteilung
Nach Klage um verkehrsbedingte Schadstoffbelastung:
Verwaltungsgericht München verordnet strengere Maßnahmen in der
Luftreinhaltepolitik für die bayerische Hauptstadt - Umweltverbände
sehen sich nach langjährigem Kampf für Umwelt- und Gesundheitsschutz
bestätigt
Weil die Stadt München die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte
für Ruß und NO2 noch immer bei weitem nicht einhält, hat das
Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern heute dazu
verpflichtet, konkrete weitere Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu
ergreifen. Der Verhandlung war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe
e.V. (DUH) vom Februar 2012 vorausgegangen, die als Mitglied der
Kampagne "Rußfrei fürs Klima" rechtliche Schritte gegen die
Luftreinhaltepolitik Münchens ergriffen hatte. In einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) begrüßte die
DUH die Entscheidung des Gerichts und forderte die Stadt auf, die
notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in München
sofort umzusetzen.
Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger in
Berlin, der die DUH in dem Prozess vertritt, erläutert: "Das Urteil
ist richtungweisend für das deutsche Umweltrecht insgesamt. Es stärkt
den Rechtsschutz aller Umweltverbände und bringt neuen Schwung in die
Bemühungen um eine bessere Luft. Ein großer Erfolg, den es in der
nächsten Instanz zu verteidigen gilt."
Aus Sicht des Gerichts und der klagenden Verbände sind
effizientere Maßnahmen zum Schutz vor giftigen Feinstaubemissionen in
München dringend notwendig. Allein im Jahr 2011 wurde der zulässige
Feinstaub-Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an der Messstelle Landshuter
Allee 48 Mal überschritten - erlaubt sind maximal 35 Tage. Auch der
Wert für Stickstoffdioxid (NO2) lag mit 85 µg/m³ um mehr als 100
Prozent über dem vorgegebenen Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Zwar
führte die Stadt München zum 1. Oktober 2012 die grüne
Plakettenpflicht für die eigene Umweltzone ein. Die bayerische
Landeshauptstadt machte jedoch gleichzeitig deutlich, dass sie
Verstöße vorerst nicht ahnden wird. Durch die Entscheidung des
Gerichts ist München nun verpflichtet, weitergehende Maßnahmen
einzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern.
Nach Ansicht der Umweltverbände stehen in anderen deutschen und
europäischen Städten erprobte Maßnahmen zur Verfügung, um die
Luftqualität Münchens erheblich zu verbessern. Dafür müsse die Stadt
die Umweltzone auf alle Teile des Mittleren Rings vergrößern und die
Einhaltung der Plakettenpflicht konsequent kontrollieren.
Gleichzeitig müssen die zahlreichen Ausnahmen für Dieselfahrzeuge
kurzfristig abgebaut und eine generelle Filterpflicht für
Baumaschinen und Baufahrzeuge eingeführt werden. Eine wie in der
Bundeshauptstadt Berlin seit Jahren praktizierte generelle
Nachrüstung aller ungefilterten Busse mit einer modernen Ruß- und
NO2-Abgasreinigung sei ebenso notwendig wie Maßnahmen zur allgemeinen
Verringerung des Straßenverkehrs.
Bereits in den Jahren 2005 bis 2007 hatte die DUH den damals an
der Landshuter Allee wohnhaften Dieter Janecek in seiner Klage für
die Umsetzung sofort wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität unterstützt und einen ersten Erfolg vor Gericht
errungen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damals in diesem
Zusammenhang das einklagbare "Recht auf saubere Luft". Der
richterliche Entscheid führte unter anderem zu einem Verbot für
Lkw-Transit sowie zur Einführung der Umweltzone in München. Diese
gilt jedoch nicht für die am stärksten belastete Straße der Stadt,
die Landshuter Allee. "Die Münchnerinnen und Münchner haben seit dem
Urteil des EuGH von 2008 das verbriefte Recht auf saubere Luft. Die
konsequente Umsetzung der Umweltzone über den Mittleren Ring hinaus
ist eine notwendige Maßnahme zur Schadstoffreduzierung. Gleichzeitig
braucht es entschlossene Anstrengungen für eine echte Verkehrswende,
um den Pkw- und Lkw-Verkehr im Stadtgebiet wirksam zu reduzieren",
sagt Dieter Janecek, der Landesvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
in Bayern.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH) unterstreicht: "Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer
Erfolg für alle Bewohnerinnen und Bewohner Münchens, die von der
Feinstaubbelastung betroffen sind. Leider musste sowohl die Stadt wie
auch das bayerische Umweltministerium über Gerichtsentscheidungen
gezwungen werden - die Einhaltung der Bestimmungen wird aber
faktisch kaum kontrolliert. Die DUH wird daher so lange in München
mit eigenen Kontrollen überprüfen, ob die Stadt die entsprechenden
Maßnahmen ergreift und damit zur Luftreinhaltung beiträgt, bis diese
ihrer Verantwortung nachkommt und eigenständig kontrolliert." Auf
konkrete Maßnahmen zur Verkehrsreduktion geht Christian Hierneis vom
Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ein und fordert: "Neben der
Ausweitung der Umweltzone deutlich über den Mittleren Ring hinaus,
sind vor allem Maßnahmen zu ergreifen, die den Verkehrsverbund
sinnvoll stärken. Jeder Berufspendler, der nicht mit dem Auto in die
Stadt kommt, ist ein Gewinn für die Luft in München."
Der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich betont neben den
gesundheitlichen Gefahren die klimatischen Veränderungen durch den
hohen Rußeintrag. Der Verkehr ist mitverantwortlich für den
Klimawandel und das schnelle Abschmelzen des Arktiseises und der
Inlandsgletscher. "Die gerichtliche Entscheidung in München hat
sofortige Auswirkungen für die Menschen vor Ort, aber sie ist auch
ein kleiner Schritt im Kampf gegen den Klimawandel. Wichtig ist
jetzt, dass alle Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben
werden - also nicht nur Pkw, sondern auch Nutzfahrzeuge,
Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und Schiffe - mit entsprechenden Ruß-
und NO2-Minderungssystemen nachgerüstet werden. Dadurch können die
klima- und gesundheitsschädlichen Rußemissionen drastisch reduziert
werden."
Die Kampagne "Rußfrei fürs Klima" wird getragen von den deutschen
Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden Bund für Umwelt und
Naturschutz BUND, Naturschutzbund NABU, Verkehrsclub Deutschland VCD
und Deutsche Umwelthilfe DUH. Ziel der Kampagne ist es, die
Klimawirkung von Dieselrußemissionen ins Bewusstsein von Politik,
Verwaltung und Öffentlichkeit zu bringen und Maßnahmen zur
Rußminderung einzufordern. www.russfrei-fuers-klima.de
Pressekontakt:
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte,
E-Mail: axel.friedrich.berlin@googlemail.com, Tel. 0152/29483857
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, E-Mail: resch@duh.de
Christian Hierneis, 1. Vorsitzender Kreisgruppe München, Bund
Naturschutz in Bayern, Pettenkoferstr. 10a / II, 80336 München, Tel.
089 / 51 56 76 0, E-Mail: info@bn-muenchen.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin,
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Dieter Janecek, Landesvorsitzender Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Bayern,
E-Mail: dieter.janecek@bayern.gruene.de
Daniel Eckold, Pressesprecher Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel. 0302400867-22, Mobil: 0151 550 17 009,
E-Mail: eckold@duh.de
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