Badische Neueste Nachrichten: Eine harte Nuss
Geschrieben am 17-10-2012 |
Karlsruhe (ots) - Leicht hatten es die Karlsruher Hüter der
Verfassung den Politikern in Berlin nicht gerade gemacht. Ungerecht
und undurchschaubar nannten sie einerseits im Juli das von der
schwarz-gelben Koalition im Alleingang durchgepaukte Wahlrecht für
den Bundestag und erklärten es in Bausch und Bogen für
verfassungswidrig, da es gegen die Chancengleichheit der Parteien
verstoße. Andererseits aber ließen sie ausdrücklich bis zu 15
Überhangmandate zu, die allerdings genau für diese
Chancenungleichheit sorgen. So hatten die Juristen und
Wahlrechtsexperten aller Fraktionen eine harte Nuss zu knacken, um
eine neue Regelung zu erarbeiten, die mit dem Grundgesetz vereinbar
ist, die Vorgaben der Verfassungshüter umsetzt und den Wählerwillen
nicht verfälscht. Der nunmehr in Aussicht gestellte Kompromiss ist in
anderen Parlamenten längst gängige Praxis: Da man den Parteien die
Überhangmandate nicht wegnehmen kann, da die Abgeordneten in ihren
Wahlkreisen direkt gewählt worden sind, werden sie durch eine
entsprechende Zahl von Ausgleichsmandaten für alle anderen Parteien
kompensiert. Das führt zwar zu einer gewissen Aufblähung der
Volksvertretung, sorgt aber dafür, dass Regierung und Opposition
genau so viele Sitze haben, wie ihnen nach dem Ergebnis der
Zweitstimme zustehen. Der Bundestag spiegelt somit exakt das Votum
der Wähler wieder, keine Partei wird dabei privilegiert. CDU und CSU
hatten sich bislang kategorisch gegen diese Ausgleichsmandate
gewehrt, hatten sie doch in der Vergangenheit überproportional von
den Überhangmandaten profitiert. Sowohl 1994 als auch 2009 fiel die
Unionsmehrheit deutlich höher aus als es eigentlich dem Wahlergebnis
entsprochen hätte, im Gegenzug zog die SPD bei den Wahlen 1998 den
Nutzen aus dieser Regelung. Die Einigung war überfällig, sonst wäre
Deutschland ohne ein gültiges Wahlrecht ins Wahljahr 2013 gegangen.
Und da Union und FDP im Gegensatz zur letzten Reform zum Kompromiss
mit dem Oppositionslager bereit waren, ist die Wahrscheinlichkeit
äußerst gering, dass die neue Regelung wieder von Karlsruhe gekippt
wird.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de
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