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Fachanwalt Peter Hahn: "Schiffsfonds MS "Rio Taku" und MS "Rio Thompson" schütten an Anleger nicht mehr aus - Chancen auf vorzeitigen Ausstieg stehen gut."

Geschrieben am 25-10-2012

Hamburg (ots) - "Die Einschiffsgesellschaften "Rio Taku"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und "Rio Thompson"
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG von MPC Capital AG schütten an
die Anleger seit dem Jahr 2009 kein Geld mehr aus", sagt der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Dagegen wurden im Verkaufsprospekt
40 Prozent Ausschüttungen bis zum 31. Dezember 2012 versprochen.
Erhalten hätten die Anleger allerdings nur 20 Prozent. "Wegen der
aktuell sehr niedrigen Chartererlöse von 7.000 beziehungsweise 7.250
US-Dollar pro Tag und der 105 Prozent-Klausel sind auch in den
kommenden Jahren keine Ausschüttungen zu erwarten", befürchtet Hahn.

Wer jetzt vorzeitig aus dem Investment aussteigen wolle, habe gute
Chancen. Hahn: "Wer eine Beteiligung an der MS "Rio Taku" und der MS
"Rio Thompson" auf Empfehlung einer Bank gezeichnet hat, kann bei
Falschberatung Schadensersatz verlangen und diesen mit Hilfe eines
Fachanwalts häufig auch außergerichtlich durchsetzen." Eile ist
allerdings geboten, meint Hahn, denn "Schadensersatzansprüche gegen
die zuständige Bank und Anlageberaterin verjähren spätestens zehn
Jahren nach Zeichnung der Beteiligung".

An den beiden Schiffsfonds von MPC Capital AG haben sich Anleger
in den Jahren 2003 bis 2004 mit einem Kommanditkapital von 29,934
Millionen Euro beteiligt. Mit den Geldern wurden zwei baugleiche
Containerschiffe mit einer Frachtkapazität von jeweils 2.556 TEU
gekauft. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2010: 17.748.360
US-Dollar und 895.340.794 Japanische Yen. Zwar wurde das Darlehen
bislang vertragsgemäß zurückgezahlt. "Aber jetzt gibt es massiv
Probleme", meint Hahn. "Das sind zum einen die nicht kostendeckenden
Chartererlöse, zum anderen die risikoreiche Fremdfinanzierung in
Japanischen Yen und der starke Anstieg des Yen im Verhältnis zum
US-Dollar." Die wirtschaftliche Situation der beiden Schiffsfonds sei
für die investierten Anleger ähnlich besorgniserregend wie die bei
den Schwesterschiffen MS "Rio Teslin" und MS "Rio Thelon". Der
Unterschied liege noch darin, dass die finanzierende Bank, die
deutsche Schiffsbank, bei der MS "Rio Taku" und der MS "Rio Thompson"
bisher still gehalten habe.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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