Voßhoff: Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt
Geschrieben am 12-12-2012 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge
bei der Beschneidung des männlichen Kindes verabschiedet. Dazu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:
"Der Deutsche Bundestag hat heute das umgesetzt, was er bereits am
19. Juli in einem Entschließungsantrag mit breiter Mehrheit gefordert
hatte: Die weltweit erlaubte Beschneidung von Jungen bleibt unter
bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland weiterhin zulässig.
Juden und Muslime, für die die rituelle Beschneidung von elementarer
religiöser Bedeutung ist, können ihre Religion hierzulande auch
künftig offen und legal leben.
Der Gesetzgeber bestätigt damit, was seit jeher in Deutschland
gilt, dass nämlich Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts in die
medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihrer Söhne wirksam
einwilligen können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eingriff nach
den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Nach diesen Regeln
müssen die Eltern über die Risiken und Folgen der Beschneidung
umfassend aufgeklärt werden und selbstverständlich muss immer eine
möglichst effektive Schmerzbehandlung gewährleistet sein. Die Eltern
sind außerdem verpflichtet, den Willen ihres Sohnes in ihre
Entscheidung einzubeziehen und zwar umso mehr, je älter das Kind ist.
In der Regel dürfen nur Ärzte die Beschneidung vornehmen.
Personen, die von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen
werden, wie die jüdischen Mohalim, dürfen dies nur in den ersten
sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn aufgrund ihrer
speziellen Ausbildung gewährleistet ist, dass sie für den Eingriff so
befähig sind wie ein Arzt. Auch sie sind natürlich uneingeschränkt an
die Regeln der ärztlichen Kunst gebunden.
Werden all diese Vorgaben eingehalten, gehen Eltern nach
derzeitigem Wissenstand kein unvertretbares gesundheitliches Risiko
ein, wenn sie ihren Sohn beschneiden lassen. Eine Gefährdung des
Kindeswohls ist bei einer medizinisch fachgerecht vorgenommenen
Beschneidung grundsätzlich nicht zu erwarten, ein staatliches Verbot
der Beschneidung daher insbesondere verfassungsrechtlich nicht
gerechtfertigt.
Der heute vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf stellt dies
nochmals ausdrücklich klar. Er schafft damit Rechtssicherheit vor
allem für Muslime und Juden nachdem das Landgericht Köln im Mai die
geltende Rechtslage vorübergehend in Frage gestellt und die
Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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