Bring Your Own Device: Worauf Firmen und Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz privater Endgeräte achten müssen
Geschrieben am 13-12-2012 |
Hamburg (ots) - Smartphones und Tablet-Computer werden in diesem
Jahr die beliebtesten Hightech-Geschenke zu Weihnachten sein. Immer
mehr Menschen nutzen mobile Endgeräte nicht nur privat: Unter dem
Motto "Bring Your Own Device (BYOD)" werden die tragbaren Alleskönner
zunehmend auch im beruflichen Alltag eingesetzt. Firmen und
Arbeitnehmer sind sich jedoch der rechtlichen Konsequenzen und damit
verbundenen Risiken noch nicht bewusst. Das zeigen Marktbeobachtungen
der PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG.
"Rechtlich bewegen sich BYOD-Einsätze noch in einer Grauzone",
sagt Jörg Gruber, Partner bei der Hamburger Unternehmensberatung PUTZ
& PARTNER. Deshalb sollten Firmen und Mitarbeiter vor dem beruflichen
Einsatz privater Smartphones und Tablet-Computer die Folgen bedenken.
Wer rund um die Uhr beruflich erreichbar ist und überall arbeiten
kann, gerät beispielsweise leicht in Gefahr, die gesetzlich
vorgegebene Höchstarbeitszeit zu überschreiten. Beim Einsatz eines
privaten Endgeräts kommt hinzu, dass eine Unterscheidung, wann jemand
als Mitarbeiter oder als Privatperson agiert, kaum noch möglich ist.
"Da hilft nur die Erstellung einer individuellen und an der
jeweiligen mobilen IT-Strategie ausgerichteten Dienst- und
Nutzungsvereinbarung", so BYOD-Experte Gruber. Bei dieser
arbeitsrechtlichen Festlegung sollten Personalverantwortliche und der
Betriebsrat hinzugezogen werden. Doch auch Datenschutz und
IT-Sicherheit müssen bedacht werden. Wer kommt beispielsweise für den
Schaden auf, wenn das private Endgerät beschädigt wird oder verloren
geht? Bei firmeneigenen Smartphones gilt das vom Bundesarbeitsgericht
entwickelte Arbeitnehmer-Haftungsprivileg. Für einen BYOD-Einsatz
existiert hingegen noch keine offizielle Rechtsprechung. Die Duldung
einer Nutzung privater Endgeräte führt folglich zu erhöhten
Haftungsrisiken. "Arbeitgeber sollten eine vertragliche Vorsorge
gegen Haftung aus Organisationsverschulden treffen", sagt Martin
Bewernick, Partner bei PUTZ & PARTNER. Diese tritt ein, wenn der
Fehler eines Angestellten dem Arbeitgeber angelastet wird. Die Folgen
einer BYOD-Billigung sind komplex und risikobehaftet - schon allein
aus datenschutzrechtlicher Sicht. Es ist beispielsweise äußerst
schwierig zu erkennen, ob Unternehmensdaten privat oder beruflich
genutzt werden. Andersherum stellt sich die Frage, inwieweit der
Arbeitgeber auf private Daten des Arbeitnehmers zugreifen darf, die
auf dem mobilen Endgerät gespeichert sind. "Insbesondere das
Fernlöschen von Daten muss beim beruflichen Einsatz privater
Endgeräte deshalb verbindlich geregelt werden", sagt
Unternehmensberater Gruber. "Wir empfehlen, auf Basis bestehender
Gesetzesanforderungen, allgemeiner firmeninterner Regelungen und
einer definierten BYOD-Strategie eine hauseigene BYOD-Richtlinie
abzuleiten", so die Experten von PUTZ & PARTNER. Individuell
zugeschnittene Vertragsvereinbarungen können viele Arbeitsrecht-,
Datenschutz-, Haftungs-, Personal- und Sicherheitsfragen verbindlich
regeln, so dass das diesjährige Weihnachtsgeschenk auch im
beruflichen Alltag weiterhin Freude bereitet und die
Mitarbeiterzufriedenheit steigen lässt.
Über die PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Die PUTZ & PARTNER
Unternehmensberatung AG mit 100 Mitarbeitern steht seit der Gründung
im Jahr 1989 für Eigenständigkeit, eine kontinuierliche
Unternehmensentwicklung sowie den Beratungsansatz "Viel Erfahrung.
Bessere Lösungen". Den erfahrenen Managementberatern mit
durchschnittlich 15 Jahren Berufspraxis gelingt es, mit einer
Kombination aus konzeptionellen Fähigkeiten und persönlicher
Führungserfahrung tragfähige individuelle Kundenlösungen zu
konzipieren und umzusetzen. Die Nachhaltigkeit der Projekterfolge ist
Grundlage langjähriger Kundenbeziehungen. PUTZ & PARTNER unterstützt
Kunden in der Top-Management-Beratung, dem Management komplexer
Projekte sowie dem Management auf Zeit. Das Unternehmen zählt über 10
der DAX 30-Unternehmen zu seinen Kunden.
Diese Meldung ist online abrufbar unter: http://www.putzundpartner
.de/unternehmen/aktuelles/pressemitteilungen.html
Pressekontakt:
Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Tel: 040 253185-0
E-Mail: Roland.Heintze@faktenkontor.de
Tanja Müller
PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Tel: 040 350814-212
E-Mail: Tanja.Mueller@PutzundPartner.de
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