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Rechtsfragen zum Internet: Was der Nutzer darf und was er sich nicht gefallen lassen muss / eco Experten-Hotline für Internetnutzer zum Safer Internet Day am 5. Februar 2013

Geschrieben am 04-02-2013

Köln (ots) - Darf mein "Freund" bei Facebook Fotos von mir posten?
Kann ich Textteile von fremden Webseiten in meinem Blog verwenden?
Ist es erlaubt, sich Filme auf Streaming-Portalen anzusehen? Die
unzähligen Möglichkeiten, im Internet zu kommunizieren, publizieren
oder Geschäfte zu machen, halten für den Nutzer manchen rechtlichen
Stolperstein bereit. Zum Safer Internet Day am 5. Februar 2013 geben
Experten von eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. in
einer kostenfreien Telefon-Hotline Tipps bei Rechtsfragen zum
Internet. Unter dem Motto "Online Rights und Responsibilities"
bündelt der Safer Internet Day weltweit Aktionen für ein sicheres
Internet.

Die eco Experten stehen am 5. Februar von 10:00-12:00 Uhr und von
16:00-18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221/700048-166 und -167 für
Anrufe zur Verfügung*. Zusätzlich können am 05.02.2013 (8:00 Uhr bis
00:00 Uhr) Fragen auch per E-Mail an sid2013@eco.de gestellt werden.
Die Aktion bietet Raum für allgemeine Fragen, eine
Einzelfallrechtsberatung ist nicht möglich.

Content-Klau oder Zitat?

Wer Fotos oder andere Inhalte von fremden Webseiten verwenden
möchte, zum Beispiel für sein Blog oder ein Printprodukt, muss
grundsätzlich den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Dabei sollte
auch bedacht werden, dass der Betreiber einer Webseite, der
beispielsweise ein Foto verwendet hat, nicht zwangsläufig selbst der
Rechteinhaber ist. Wer eigene Inhalte auf fremden Webseiten oder in
Sozialen Netzwerken entdeckt, mit deren Nutzung er nicht
einverstanden ist, sollte den Seitenbetreiber oder bei Sozialen
Netzwerken den Profil-Inhaber bitten, den Inhalt zu entfernen. Bei
Zitaten kommt es, auch wenn man eine Quelle angibt, auf den
Einzelfall an, ob es sich noch um ein Zitat oder um die Wiedergabe
eine urheberrechtlich geschützten Werkes handelt. Was viele nicht
wissen: Wer Produkte auf Marktplätzen wie eBay zum Kauf anbietet und
dabei Fotos der Ware veröffentlicht, muss vorsichtig sein:
"Produktfotos, die z.B. von der Webseite der Hersteller
heruntergeladen wurden, darf man nicht verwenden. Eigene Fotos der
Originalverpackung sollten nicht ausschließlich diese in Großaufnahme
zeigen, sondern am besten auch Untergrund oder Tisch im Bild haben -
sonst besteht die Gefahr, dass man sich rechtlich gesehen das Design
der Originalverpackung oder die Abbildungen darauf widerrechtlich zu
eigen macht ", sagt Rechtsanwalt Frank Ackermann, Leiter
Selbstregulierung & Jugendschutz bei eco.

Downloads und Streaming: Was ist erlaubt und was verboten?

Dass Kopien von Bild- oder Tonträgern nur für den privaten
Gebrauch zulässig sind und selbstverständlich nicht von bereits
rechtswidrig erstellten Medien gemacht werden dürfen, ist inzwischen
hinlänglich bekannt. Dass aber auch beim Streaming von Videos
Fallstricke lauern, weiß fast niemand: "Der Nutzer geht natürlich
davon aus, dass er beim Streaming Videos online sieht und eben nicht
herunterlädt - er wähnt sich also im grünen Bereich", erklärt Frank
Ackermann. "Wenn für das Schauen von Online-Videos allerdings
Software wie der DivX-Player verwendet wird, kommt man in eine
Grauzone: Solche Software speichert den geschauten Inhalt im Ordner
'Temporary Download Files', was einem Download gleichkommt, der ohne
Einwilligung rechtswidrig ist." Besonders heikel wird es in
Filesharing-Portalen. "Hier kann man davon ausgehen, dass ein
Großteil der Dateien rechtswidrig hochgeladen wurde. Wer ein solches
Video auf seinen Computer lädt, macht sich strafbar", erläutert Frank
Ackermann.

Wenn das Postfach überquillt: Unaufgeforderte Newsletter und Spam

Newsletter dürfen nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger
ausdrücklich zugestimmt hat. Das heißt, dass er sich aktiv und nicht
im Zusammenhang mit anderen Erklärungen angemeldet haben muss. Damit
sind beispielsweise voreingestellte Häkchen nach dem Muster "Ja, ich
will den Newsletter erhalten" auf einer Bestellseite unrechtmäßig.
Der Empfänger sollte schon bei der Anmeldung erfahren, wie er sich
wieder abmelden kann, und jeder Newsletter muss einen gut
auffindbaren Abmeldelink enthalten. "Häufig bekommt man Newsletter,
weil man seine E-Mail-Adresse bei einer Bestellung angegeben hat.
Jeder Nutzer hat jedoch das Recht, der werblichen Verwendung seiner
Daten zu widersprechen", sagt Frank Ackermann. Dazu genügt ein
schriftlicher Hinweis an das betreffende Unternehmen. Bei Spam hilft
auch die eco Internet-Beschwerdestelle: Unter
www.eco.de/services/internet-beschwerdestelle.html können
Internetnutzer Hinweise auf unaufgefordert erhaltene E-Mails abgeben.

Weitere Informationen zum Safer Internet Day gibt es unter
www.saferinternetday.org.

*Die Experten-Sprechstunde ist kostenfrei, es entstehen keine über
die Telefonkosten hinausgehenden Gebühren.

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600
Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.



Pressekontakt:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Lichtstr. 43h, 50825 Köln
Web: www.eco.de

Katrin Mallener, Tel.: 0221/70 00 48 260, katrin.mallener@eco.de
Petra Greitschus, Tel. 0221/70 00 48 261, petra.greitschus@eco.de


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