Menschenrechtsinstitut empfiehlt schnelle Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt durch Deutschland
Geschrieben am 05-02-2013 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die heutige 10. Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
(UN-Sozialpakt) durch Uruguay. "Zu unserem Bedauern zählt Deutschland
nicht zu den ersten zehn Staaten, die gezeichnet und ratifiziert
haben", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte. Deutschland prüfe immer noch die Zeichnung und
Ratifikation, obwohl es zuvor die Entstehung des Fakultativprotokolls
positiv begleitet habe. "Die 10. Ratifikation ist ein guter Anlass,
die innerstaatliche Prüfung schnell abzuschließen und das
Fakultativprotokoll zu ratifizieren." Das Protokoll sei ein
Meilenstein für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Menschenrechte, deren Geltung Deutschland schon seit 1976
anerkannt habe, so Rudolf.
Durch das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls in drei Monaten
wird ein Individualbeschwerdeverfahren für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte, die im UN-Sozialpakt verbürgt sind,
eingeführt. Das heißt, Einzelpersonen können sich an den für den
UN-Sozialpakt zuständigen Fachausschuss wenden, wenn Sie der Meinung
sind, dass ihre Rechte durch den Staat verletzt wurden. Diese
Möglichkeit besteht wie bei anderen Individualbeschwerdeverfahren
erst nach der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges. Die
Möglichkeit einer Individualbeschwerde ist für Menschen, die in
Deutschland leben, solange versperrt, bis Deutschland das
Fakultativprotokoll ratifiziert hat.
Am 10. Dezember 2008 wurde nach längeren Verhandlungen das
Fakultativprotokoll verabschiedet, das dieses Beschwerdeverfahren zur
Durchsetzung der im UN-Sozialpakt festgelegten Rechte vorsieht. Es
ist erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn es zehn Staaten
ratifiziert haben. Mit der heutigen Ratifikation sind es zehn
Staaten: Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ekuador, El
Salvador, Mongolei, Portugal, Slowakei, Spanien, Uruguay. Drei Monate
nach der 10. Ratifikation tritt dieser völkerrechtliche Vertrag in
Kraft. 42 Staaten haben das Protokoll unterdessen gezeichnet.
Heute um 11:00 Uhr a.m. (New York) hinterlegt Uruguay feierlich
die Ratifikation bei den Vereinten Nationen.
Das Institut hat 2011 ein "aktuell" zum Thema veröffentlicht:
Claudia Mahler: "Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt - Warum
die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist"
Lesen Sie hier das "aktuell" 02/2011: http://ots.de/KvJRl
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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