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Hochschulstart: Über 15.000 Abiturienten erhalten Studienplatz-Ablehnung in Medizin / Studienplatz einklagen ohne NC & Wartezeit

Geschrieben am 13-02-2013

Hamburg/München/Köln/Frankfurt (ots) - Morgen (14.02.2013)
erhalten wieder tausende Abiturienten von Hochschulstart (ehemals
ZVS) die Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze in
Medizin und Zahnmedizin.

Die doppelten Abiturjahrgänge haben in diesem Jahr mit NRW und
Hessen ihren Höhepunkt erreicht. Die Bewerberzahlen sind erneut
angestiegen: NC und Wartezeit verschärfen sich erneut. Bereits jetzt
müssen Medizin-Studienplatzbewerber mit bis zu 7 Jahren Wartezeit
rechnen.

"Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen",
sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher
Verfahren deutschlandweit bereits betreut hat: "Viele Abiturienten
wissen nicht, dass dabei zumeist die Note keine Rolle spielt und man
auch nicht auf die Unis der Hochschulstart-Bewerbung beschränkt ist."

Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid
geklagt, sondern unabhängig davon nachgewiesen, dass die Hochschulen
noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann
exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Für
abgelehnte Studienplatzbewerber hat Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg
daher einen wichtigen Rat: "Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch
zu lange auf die Ablehnungsbescheide im Auswahl- und
Nachrückverfahren. Und dabei verpassen sie wertvolle Klage-Chancen."

Spätestens bis 01.03.2013 sollte die Studienplatzklage geplant
werden, damit die frühen Fristen eingehalten. Diese Frist gilt auch
für Studienplatz-Bewerber von ausländischen Hochschulen, die sich im
Quereinstieg für ein höheres Semester Medizin einklagen möchten.



Pressekontakt:
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten
und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.

Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info@uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands und dem Ausland.

Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.


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