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Cascada treten für Deutschland bei Eurovision Song Contest 2013 an: "Glorious" kein Plagiat

Geschrieben am 25-02-2013

Hamburg (ots) - Der Titel "Glorious", mit dem die Band Cascada am
14. Februar den deutschen Vorentscheid "Eurovision Song Contest 2013
- Unser Song für Malmö" gewonnen hat, ist kein Plagiat von Loreens
Song "Euphoria", Siegertitel des letzten Eurovision Song Contests in
Baku. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der NDR bei Matthias
Pogoda in Auftrag gegeben hatte. Pogoda arbeitet seit 1992 als
Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatfragen und berät
Künstler, Musikverlage, Rechtsanwälte, Werbeagenturen und
Urheberrechtskammern als bestellter Gerichtsgutachter. "Es lässt sich
zusammenfassen, dass Glorious und Euphoria keine urheberrechtlich
bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich
stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche
Berührung ohne urheberrechtlichen Belang", so sein Fazit.

Thomas Schreiber, ARD-Unterhaltungskoordinator: "In seinem
Gutachten hat Matthias Pogoda festgestellt, dass beide Songs sich in
wesentlichen Punkten unterscheiden. Auch die Geschäftsführung des
'Euphoria'-Musikverlages 'peermusic' kennt das Gutachten und wünscht
dem deutschen Beitrag Cascada viel Glück. Deshalb freue ich mich,
dass Cascada am 18. Mai beim Eurovision Song Contest in Malmö für
Deutschland auf der Bühne stehen werden."

In seinem Gutachten untersucht Matthias Pogoda die "Vokale
Melodik" und das "Arrangement" beider Songs, untergliedert in die
Punkte "Strophen", Refrains", "Strophenbegleitfiguren" und
"Refrainbegleitfiguren". So stellt er fest, dass sich im Notenbild
beider Musiken "keine auffälligen Ähnlichkeiten" finden, "im
Gegenteil: das vokale Ideenwerk von Glorious und Euphoria ist
deutlich verschieden." Beide Songs seien "mit ähnlichen und
stiltypischen Mitteln arrangiert" und verwendeten "neben
handelsüblichen Sounds und Beats (...) ähnliche
Keyboardbegleitfiguren". "Im Notenbild gegenüber gestellt lässt sich
jedoch erkennen, dass die konkrete Ausformung dieser Begleitfiguren
in beiden Musiken deutlich unterschiedlich ist."

In seiner "Bewertung" schreibt der Musikexperte u. a.: "Für einen
begründeten Plagiatsvorwurf wesentlich ist m. W. der Melodieschutz.
Das Melodiewerk beider Musiken ist deutlich verschieden. (...) Für
einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten m. E. detaillierte
Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere
Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht
der Fall."

Informationen zum Eurovision Song Contest finden Sie unter
eurovision.de



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralph Coleman
Tel: 040-4156-2302


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