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Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH): "Gesetzentwurf zur Honoraranlageberatung greift zu kurz - flächendeckende Einführung der Honorarberatung in Deutschland gefährdet."

Geschrieben am 18-03-2013

Berlin (ots) - Verwirrung statt Klarheit für Verbraucher

- Ganzheitliche Beratung gefährdet - Versicherungen ausgeschlossen
- Steuerliche Ungleichheiten für Anleger bleiben bestehen

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) kritisiert in
seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages das
geplante Honoraranlageberatungsgesetz. Zwar sei es positiv zu werten,
dass der Berufsstand "Honorarberater" damit fest verankert werde. Die
konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sei allerdings inhaltlich
unzureichend. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH
erklärt: "Das Ziel, die Honorarberatung als echte Alternative zum
Provisionsvertrieb in Deutschland flächendeckend einzuführen und dem
Anleger eine bessere Orientierung bei der Auswahl seines
Finanzberaters zu ermöglichen, wird mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf nicht erreicht. Das geplante Gesetz greift zu kurz."

Vermittler gegen Provision dürfen keine Honorare nehmen

So solle zwar die Bezeichnung "Honoraranlageberater" geschützt,
dessen Verwendung an bestimmte Kriterien geknüpft und durch ein
öffentliches Register legitimiert werden. Trotzdem sei es immer noch
möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und
Honorarberatung anzubieten. Dies müsse durch eine zwingende
Bezeichnungspflicht geändert werden. Nur wenn für Kunden klar
ersichtlich sei, welches Vertriebsmodell vorliege, könne er sich auf
sicherer Grundlage entscheiden.Der auf Basis von Provisionen
arbeitende Vermittler dürfe nur für die Vermittlung eines Produkts
eine Vergütung - die Provision - erhalten und nicht noch zusätzlich,
oder bei nicht erfolgter Produktvermittlung, ein Honorar einfordern.

Zudem müsse unbedingt gewährleistet werden, dass immer alle von
Kapitalanlagegesellschaften und anderen Produktanbietern gewährten
Zuwendungen in vollem Umfang an den Kunden weiterzureichen sind. Das
betrifft neben Abschlussprovisionen auch alle Bestandsprovisionen.
"Alles, was an Geld vom Produktgeber ausgeschüttet wird, muss auch
beim Kunden ankommen und nicht in den Zwischenstufen der Plattformen,
Pools oder beim Vermittler hängenbleiben",sagt Schmidt.

Honorar = Berater, Provision = Vermittler

Der BVDH schlägt deshalb vor, die Bezeichnung "Vermittler" für
alle Anbieter zu verwenden, die mit einem Provisionsmodell arbeiten
und "Berater" für diejenigen, die gegen Honorar tätig werden.

Dies solle auch produktunabhängig gelten: Im vorliegenden
Gesetzentwurf bleibt der gesamte Bereich der Versicherungsvermittlung
- anders als angekündigt - unreguliert. Dieter Rauch,
stellvertretender Vorsitzender des BVDH: "Die Einbeziehung der
Versicherungsseite ist zwingend notwendig, da ansonsten
Honorarberatung auf Investmentprodukte beschränkt bleibt. Gerade bei
den auch vom Gesetzgeber gewollten ganzheitlichen Beratungsansätzen
der Honorarberater können dann die Versicherungsprodukte nicht mit
beraten werden".

Der Gesetzentwurf hat zudem in der steuerlichen Gleichstellung von
Provisionen und Honoraren Nachholbedarf. Während sich Provisionen
aktuell bereits steuermindernd auswirken ist dies bei Honoraren
bislang nicht der Fall. Die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der
Honorarberatung wird dadurch unnötig erschwert.

Über den Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Pressekontakt:

Kathrin Kleinjung
Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V.
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Mobil: +49 (0)160 -534 2951
E-Mail: kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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