EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur
Hauptversammlung
Geschrieben am 26-03-2013 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999 w
(die "Gesellschaft")
Homepage: www.sbo.at
Fax Nr.: +43 (0)2630 315501
E I N L A D U N G
zu der am Donnerstag dem 25. April 2013 um 10 Uhr in 2630 Ternitz,
Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1)
Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses samt Anhang und Lagebericht,
des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes,
jeweils zum 31.12.2012 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2012.
2)
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012
ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012.
4)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012.
5)
Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013.
6)
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13
Absatz 4 der Satzung.
7)
Wahlen in den Aufsichtsrat.
Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
15. April 2013, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 22. April 2013 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann
Oilfield Equipment AG
Hauptstraße 2
2630 Ternitz, oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65
per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nimmt
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und
E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bei den vorangegangenen
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hiervon
keinen Gebrauch gemacht haben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten
Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden
ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs.
2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform.
Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt
und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens
24. April 2013, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz,
Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder per E-Mail:
anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls
wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung
einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage
(www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein
Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären,
deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu,
schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 4. April 2013, an der
Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins
von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht
zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 16.
April 2013, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per
Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist
(§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106
Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 39.884
eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht
ausgeübt werden kann, bestehen somit per 25. März 2013 insgesamt
15.960.116 Stimmrechte.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 4. April 2013 auf
der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor
Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 samt Anhang und Lagebericht;
- Corporate Governance-Bericht;
- IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 samt Konzernanhang und
-lagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2);
- Bericht des Aufsichtsrats;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7;
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass
zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
MMag Florian Schütz, Head of Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz/Austria, Hauptstrasse 2
Tel.: +43 2630 315-251
Fax: +43 2630 315-501
E-Mail: f.schuetz@sbo.co.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
A-2630 Ternitz
Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe@sbo.co.at
WWW: http://www.sbo.at
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w
(the "Company ")
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