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Lindt verliert Goldhasen-Rechtsstreit / BGH entscheidet endgültig zu Gunsten der Confiserie Riegelein (BILD)

Geschrieben am 28-03-2013

Cadolzburg (ots) -

Kurz vor Ostern unterliegt Lindt & Sprüngli der Confiserie
Riegelein im Goldhasen-Rechtsstreit. Der BGH lehnte heute die erneute
Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab und zieht damit
einen endgültigen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit.

"Wir freuen uns natürlich sehr, dass dieser Fall nach rund 12
Jahren ein glückliches Ende für uns gefunden hat", betont Peter
Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie
Riegelein. "Wir waren von Anfang an davon überzeugt, im Recht zu
sein. Schließlich ist der sitzende Hase in Goldfolie bereits seit gut
einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an
Schokoladen-Saisonartikeln. Jetzt ist endlich unwiderruflich klar,
dass er bleiben kann, wie er ist. Die Gerechtigkeit hat in diesem
Fall gesiegt."

Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im
Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a.
für Deutschland schützen ließ. Seitdem versuchte das Unternehmen per
Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie
mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden
Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen. Dabei
handelt es sich bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine
altbewährte Form, die bereits seit den 50er Jahren von zahlreichen
Herstellern genutzt wird. Während sich viele, vor allem kleine
Anbieter dem Druck des Schweizer Konzerns beugen und ihre Produkte
vom Markt nehmen mussten, setzte sich die Confiserie Riegelein zur
Wehr. "Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende,
seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange
Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der
schon seit gut einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen
Unternehmen verwendet wird. Zu dieser Zeit war die einfarbige
Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel", so Peter
Riegelein.

Der Fall beschäftigte die Gerichte insgesamt 12 Jahre, denn der
Schweizer Konzern hatte gegen vier Urteile, die alle zu Gunsten der
Confiserie Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt
und ist durch sämtliche Instanzen gegangen.

"Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die
grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten
üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine
Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der
Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte
rechtlich untersagt werden kann", erklärt Rechtsanwalt Daniel
Terheggen von der Anwaltskanzlei Kanzlei Lindner | Blaumeier, die die
Confiserie Riegelein vertritt. "Insofern wurde jetzt tatsächlich ein
Präzedenzfall im Markenrecht entschieden. Wir sind mit dem Ergebnis
sehr zufrieden."



Pressekontakt:
pure brands - public relations for brands
Dr. Stefanie Wehnert-Görres
Pickhuben 4
20457 Hamburg
Tel.: 040/ 300 69 68 0
Fax: 040/ 300 69 68 8
E-Mail: stefanie.wehnert@pure-brands.de


Kanzlei Lindner | Blaumeier
Herr RA Daniel Terheggen
Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/ 2550 888 0
Fax: 0911/ 2550 888 50
E-Mail: info@norispatent.com


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