Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu NSU-Prozess
Geschrieben am 05-04-2013 |
Stuttgart (ots) - Es ist schon bitter zu sehen, mit wie wenig
gesundem Menschenverstand das Münchner Oberlandesgericht zu Werke
gegangen ist, als es seine Akkreditierungsregeln für den Prozess
gegen Beate Zschäpe ersonnen hat. Nun bekommen die Richter so etwas
wie eine zweite Chance. Dass frei werdende Plätze zumindest teilweise
an die Gruppe derer verteilt werden, die ein besonderes,
nachvollziehbares Interesse daran hat, das Verfahren zu verfolgen,
sollte dabei nicht diskutiert werden müssen. Das Dilemma im
NSU-Verfahren kann so vielleicht gerade noch aufgelöst werden.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gesetzgeber klare Regeln
formuliert, wie der Grundsatz der Öffentlichkeit heute zu
interpretieren ist. Dass sich die Münchner Richter weigern, die
Verhandlung per Video in einen anderen Saal zu übertragen ist ihnen
nicht vorzuwerfen. Die Rechtslage ist unklar, ein Revisionsrisiko zu
hoch. Doch diese unklare Rechtslage kann beseitigt werden. Sie sollte
beseitigt werden.
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Stuttgarter Zeitung
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