"Greening flexibel ausgestalten" - DBV-Präsident Rukwied schreibt an Länder-Agrarministerkonferenz
Geschrieben am 11-04-2013 |
Berlin (ots) - (DBV) In einem Schreiben an die
Agrarministerkonferenz, die Ende der Woche in Berchtesgaden tagt, hat
der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied,
mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des "Greenings" in der
GAP-Reform gefordert. "Vor allem geht es darum, den Auftrag des Rates
der Staats- und Regierungschefs, alle Flächen in der Produktion zu
belassen, effektiv umzusetzen", schrieb Rukwied an die Minister.
Neben dem Leguminosenanbau müsse es weitere Möglichkeiten für die
produktive Nutzung aller betreffenden Ackerflächen geben. Vorschläge,
Zwischenfrüchte und eine Grünbedeckung als Greening-Maßnahmen
einzubeziehen, würden ausdrücklich unterstützt, so Rukwied. Neben der
Senkung des Prozentsatzes der ökologischen Vorrangflächen sei eine
erweiterte Anrechnung von Landschaftselementen, Feldstreifen an
Hecken, Waldrändern sowie von Blühstreifen erforderlich. Dabei
sollten die zu erwartenden nationalen Umsetzungsspielräume
vergleichbar zu anderen europäischen Nachbarstaaten genutzt werden.
Schließlich müsse eine vereinfachte Anrechnung von
Agrarumweltmaßnahmen analog zur Freistellung des Öko-Landbaus möglich
sein. Die vom Europäischen Parlament beschlossene Kürzung von
Agrarumweltzahlungen im Falle einer Anrechnung auf das "Greening" sei
nicht akzeptabel, heißt es in dem Schreiben.
Rukwied wies in dem Schreiben an die Minister darauf hin, dass der
Bauernverband den bewährten Grundsatz einer einheitlichen
Flächenprämie erhalten wolle. Deswegen werde eine
betriebsgrößenabhängige Kappung bzw. Degression der Direktzahlungen
abgelehnt. Dies würde eine Abkehr von einer agrar- und
umweltpolitisch begründeten Förderung bedeuten. In diesem
Zusammenhang machte Rukwied auch deutlich, dass eine nationale
Umverteilung von Mitteln aus der ersten Säule in die zweite Säule vom
DBV abgelehnt wird. Die Landwirte müssen schon in diesem Jahr
zusätzliche Kürzungen der Flächenzahlungen hinnehmen, unter anderem
weil der EU-Krisenfonds zu finanzieren ist und Vorgaben der
EU-Haushaltsdisziplin in Kraft treten. Von besonderer Bedeutung, so
Rukwied in dem Schreiben, sind die Entscheidungen über die Gemeinsame
Marktordnung. Hier lehne der Bauernverband das Mandat des
Europäischen Parlamentes für eine erneute Milchmengenregulierung
entschieden ab. "Eine Rückkehr zu einem staatlich sanktionierten
'Mengenmanagement' muss verhindert werden. Die Landwirte haben sich
auf ein Auslaufen der Milchquote 2015 eingestellt." Eine Optimierung
von Instrumenten des Risikomanagements sei aber notwendig und werde
unterstützt. Die Zuckermarktregelung solle bis 2020 verlängert
werden, "um hinreichend Zeit für die Anpassung nach der letzten
Zuckermarktreform zu gewähren." Auch die Verlängerung der
Pflanzrechteregelung bei Wein werde nachdrücklich unterstützt.
Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete sollte aus dem
Vorschlagspaket der Kommission herausgenommen und zu einem späteren
Zeitpunkt gesondert verhandelt werden, um eine fachlich fundierte
Neuregelung zu erreichen. Das Europäische Parlament habe hierzu den
richtigen Vorschlag gemacht, heißt es abschließend in dem Schreiben.
Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240
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