Lausitzer Rundschau: Vertrauen und Kontrolle
Zum Freispruch im Totschlagverfahren am Landgericht Cottbus
Geschrieben am 11-04-2013 |
Cottbus (ots) - Wenn sich Richter von der Schuld oder Unschuld
eines Angeklagten ein Bild machen, sind sie oft auf Gutachten
angewiesen. Besonders dann, wenn es um komplizierte Sachverhalte geht
und es keine unmittelbaren Tatzeugen gibt. Dann kann von Gutachten
das Schicksal eines Angeklagten abhängen. Denn Richter sind Juristen
und keine Experten zum Beispiel für Rechtsmedizin. Was
Sachverständige ihnen als erwiesene Tatsachen vorlegen, darauf müssen
sie sich verlassen können. Die Verantwortung, die auf Gutachtern
lastet, ist deshalb sehr groß. Dass Gutachter unfehlbar sind, wird
niemand von ihnen verlangen, wohl aber, dass sie mit höchster
Gewissenhaftigkeit arbeiten. Bei der Untersuchung des Todes einer
Frau aus Finsterwalde im Frühjahr 2009 ist das aber offenbar nicht
geschehen. Wenn sich wie hier herausstellt, dass eine laut
rechtsmedizinischen Leitlinien vorgeschriebene Untersuchung nicht
stattfand, wenn sich Präparate für die feingewebliche Untersuchung im
Nachhinein als unbrauchbar erweisen, dann weckt das erhebliche
Zweifel an der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit der Expertise.
Und es wirft die Frage nach der Ursache dafür auf. Ist die
Gerichtsmedizin in Brandenburg mit Personal in ausreichender Zahl und
ausreichender Qualifizierung ausgestattet? Wie steht es um die
interne Qualitätskontrolle in diesem wichtigen Landesinstitut?
Übergeordneter Dienstherr ist das Gesundheitsministerium. Jeder
Bürger kann morgen schon unter den Verdacht einer schweren Straftat
geraten. Er muss dann darauf vertrauen können, dass Gutachter nicht
pfuschen. Ebenso müssen Angehörige von Opfern Gewissheit haben, dass
Täter nicht ungeschoren davonkommen, weil Rechtsmediziner oder andere
Sachverständige ihren Job nicht richtig erledigt haben. Beruhigend an
diesem Fall ist jedoch, dass er gleichzeitig die funktionierende
Kontrolle des mehrstufigen Rechtssystems unter Beweis gestellt hat.
Der Bundesgerichtshof hat die Schwachstellen in dem ersten Urteil
erkannt und es aufgehoben. Was jedoch auch der jetzt erfolgte
Freispruch des Angeklagten nicht mehr heilen kann, ist die Tatsache,
dass Untersuchungshaft und zwei Prozesse sein Leben nachdrücklich
beschädigt haben. Die dunklen Haare des nicht vorbestraften Mannes
sind in diesen vier Jahren weiß geworden. Für die Angehörigen der
Toten endete der Prozess ohne eine klare Antwort auf die für sie
sicher wichtigste Frage, die nach den genauen Umständen ihres
Sterbens. Eine sorgfältigere rechtsmedizinische Untersuchung hätte
ihnen diese Antwort vielleicht geben können.
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Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
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