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Um im Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen: Die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflichtversicherung

Geschrieben am 12-04-2013

München (ots) - Für nahezu keine Berufsgruppe ist der Blick ins
Kleingedruckte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
so wichtig wie für Handwerker. Da sie häufig auf fremden Grundstücken
oder an fremdem Eigentum arbeiten, ist ihr Risiko Schäden zu
verursachen vergleichsweise höher. "Damit sie im Schadensfall nicht
ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten Handwerker deswegen in
ihrer Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt bestimmte Leistungen
einschließen, die über den Standardschutz hinausgehen", sagt Hendrik
Rennert, Geschäftsführer des Unternehmerportals Finanzchef24.

Die Absicherung des Betriebes beginnt standardmäßig bei der Wahl
der Deckungssummen: "Ich empfehle für Personen- und Sachschäden
ausschließlich Deckungssummen von drei Millionen Euro aufwärts zu
wählen", sagt Rennert. Darüber hinaus kommt es aber vor allem auf die
spezifischen Leistungseinschlüsse an, um bei bestimmten
Schadensfällen nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Handwerker sollten unbedingt darauf achten, so genannte
Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt) in den
Versicherungsschutz einzuschließen. "Tätigkeitsschäden entstehen bei
Arbeiten an fremden Sachen, zum Beispiel wenn ein Monteur zur
Vorbereitung seiner Arbeit einen Schrank wegrückt und dabei das
Parkett zerkratzt", erklärt Rennert. Einige Versicherer schließen
Tätigkeitsschäden aus oder deckeln den Schadensersatz, zum Beispiel
auf 100.000 Euro. "Im Idealfall sollten sie dagegen bis zur vollen
Höhe der Sachschaden-Deckungssumme mitversichert sein", so Rennert.

Auch so genannte Nachbesserungsbegleitschäden sind ein wichtiger
Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht für Handwerker. Trotz noch so
aufmerksamer Arbeit kann es passieren, dass eine Arbeit mangelhaft
ausgeführt wird. In diesem Fall sind Handwerker zur Ausbesserung
verpflichtet. Ist die mangelhafte Leistung aber schon verbaut - etwa
ein leckendes Wasserrohr -, kann es sein, dass zum Beispiel die
bereits verflieste Wand aufgebrochen werden muss. Die Kosten, um die
Werkleistung zugänglich zu machen und um nach Reparatur den fertigen
Zustand der übrigen Leistungen wiederherzustellen, übernimmt die
Betriebshaftpflicht. "Allerdings kommt die Versicherung nicht für die
Beseitigung des Schadens an sich, in diesem Fall die Reparatur des
Rohres, auf", warnt Rennert.

Eine Handwerker-Betriebshaftpflichtversicherung sollte zudem
möglichst folgende Leistungen enthalten: Versichert sein sollten auch
Be- und Entladeschäden, der Verlust von Schlüsseln, Schäden durch
selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie so genannte
Allmählichkeitsschäden. Da es häufiger vorkommt, dass Handwerker
Subunternehmer beauftragen, sollte auch das so genannte
Subunternehmerrisiko abgedeckt sein.

"Zu guter Letzt sollten Handwerker ihren Versicherungsschutz
einmal pro Jahr überprüfen - Bedürfnisse ändern sich nun mal durch
neue Arbeitstechniken oder -schwerpunkte", so Rennert.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 ist Deutschlands erstes Finanzportal speziell für
Kleinunternehmer und Selbstständige. Das Münchener Unternehmen bietet
den bislang umfangreichsten Vergleichsrechner für
Gewerbeversicherungen. Mit seiner Hilfe finden Inhaber von über 220
verschiedenen Betriebsarten - vom Bürobetrieb über den Gastronomen
bis hin zum Handwerker - aus den Tarifen renommierter Versicherer das
für sie günstigste Angebot. Neben Betriebshaftpflicht- und
Geschäftsinhaltsversicherungen lassen sich auf dem unabhängigen
Finanzportal auch die Konditionen von Geschäftskonten miteinander
vergleichen. Eine kostenlose Beratung per Telefon und Chat ergänzen
das Online-Angebot unter www.finanzchef24.de.



Pressekontakt:
Nils Beste
Tel.: 089-716 772 705
E-mail: nils.beste@finanzchef24.de


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