Badische Neueste Nachrichten: Die Sparer sind gewarnt
Geschrieben am 14-04-2013 |
Karlsruhe (ots) - Nicht Regierungen haben bedrohte Banken vor dem
Zusammenbruch gerettet - es waren, wenn auch ungefragt, die
Steuerzahler, denn mit deren Geld haben die Regierungen
Rettungsschirme aufgespannt und Banken frisches Kapital zugeführt.
Das soll sich nun ändern. Die EU-Finanzminister haben im Prinzip die
Pläne der Kommission für künftige Hilfsaktionen sowie für die
geordnete Abwicklung von Banken akzeptiert. EU-Binnenmarktkommissar
Michel Barnier hat nun die Aufgabe, bis zum Frühsommer aus seinem
Konzept einen Gesetzentwurf für die Gründung einer europäischen
Einrichtung zur Abwicklung von Banken zu formulieren. Es geht dabei
allerdings nicht nur um ein Insolvenzverfahren für Banken, sondern
auch um Regeln für deren Rettung, wenn Geldhäuser, aus welchen
Gründen auch immer, in eine bedrohliche Schieflage geraten sind.
Dabei soll es weitgehend so zugehen wie in der realen Wirtschaft.
Erst einmal sind die Eigentümer, also die Aktionäre, gefordert, einer
vom Bankrott bedrohten Bank frisches Geld zuzuführen und damit die
Schließung und Abwicklung abzuwenden. Wenn das nicht reicht, werden
die Gläubiger zu einem zwangsweisen Notopfer herangezogen.
Forderungen an die Bank, vor allem Bankanleihen, sollen damit ganz
oder zum Teil wertlos werden. Reicht auch das nicht aus, sind
"reiche" Bankkunden mit ihren Guthaben an der Reihe. Alle Einlagen
oberhalb von 100 000 Euro werden ganz oder teilweise gestrichen. Das
heißt: Die Sparer haften mit ihrem Geld für die Zockerei,
Misswirtschaft oder auch Unfähigkeit der Banker. Zypern macht dafür
den Probelauf. Das gilt insbesondere für den endgültigen
Schlusspunkt, also die Schließung von Banken. Mit Bedacht ist dafür
eine Bank mit hauptsächlich ausländischer Kundschaft ausgewählt
worden, denn dort soll es sich vor allem um russische Oligarchen und
deren Flucht- bzw. Schwarzgeld handeln. Da hält sich das Mitleid in
Grenzen. Die Eigentümer kleinerer Summen haben sich in Zypern mit
Erfolg gegen ihre Beteiligung an der Bankenrettung gewehrt und damit
den Kleinsparern in der gesamten EU einen großen Gefallen getan. Denn
die Finanzminister haben sich offenbar daran erinnert, dass es in der
EU eine Garantie der Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100 000
Euro gibt. Beträge bis zu dieser Grenze sollen tabu bleiben. Kunden
mit Sparguthaben über 100 000 Euro werden dagegen nicht mehr einer
Bank ihr Geld anvertrauen, sondern über mehrere Banken verteilen.
Zypern war nämlich doch der Präzedenzfall. Zwar sollen künftig auch
Banken Geld vom permanenten Rettungsschirm ESM und damit letztlich
von den Steuerzahlern erhalten können, dies aber erst dann, wenn alle
vorrangigen Lösungen nicht greifen. Die Sparer wissen jetzt, woran
sie sind, wenn es im Geldgewerbe zum Ernstfall kommt.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de
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