Hagen (ots) - Korruption in der Verwaltung untergräbt das
Vertrauen des Bürgers in staatliche Behörden. Grundsätzlich ist keine
Amtsstube gegen Klüngelei und Bestechung gefeit, der Schaden für
Gesellschaft, Wirtschaft und Staat ist immens. Deshalb kann der
Missbrauch öffentlicher Funktionen nicht hart genug verfolgt und
bestraft werden. Eine Bakschisch-Republik mit italienischen Zuständen
mag sich niemand in Deutschland wünschen.
Vorteilsannahme und Bestechlichkeit sind nicht auf staatliche
Behörden beschränkt. Jüngste Skandale der Industrie mit
Schmiergeldern, Lustreisen und anderen Vergünstigungen haben gezeigt,
dass beim Konkurrieren um Aufträge häufig Rechtsgrenzen überschritten
werden. Das raffinierte System wettbewerbswidriger Absprachen zum
gegenseitigen Nutzen ist dabei strafrechtlich längst nicht immer zu
fassen - die Dunkelziffer ist gewaltig, Zeugen sind selten. Das macht
es den Anti-Korruptionsabteilungen in Unternehmen nicht
leichter.
Die Zunahme von Bestechung und
Bestechlichkeit in Behörden aber rüttelt an den Grundfesten der
Demokratie. Spitzenbeamte, die für Auftragsvergaben die Hand
aufhalten oder Akten verschwinden lassen, untergraben die Autorität
aller Behördenmitarbeiter. Durch regelmäßige Jobwechsel, die Teilung
komplexer Aufgaben und veränderte Arbeitsabläufe lassen sich Risiken
durch langjährige Klüngelei eindämmen. Behördenleiter müssen
Mitarbeiter auf diese Spielregeln einstellen: Dazu gehört auch, dass
anonyme Hinweise auf Schwarze Schafe nicht als Nestbeschmutzung
missverstanden werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Auch
in Behörden.
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