Weser-Kurier: Zum NSU-Prozess schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Geschrieben am 02-05-2013 |
Bremen (ots) - Zwei Juristen, drei Meinungen. Diese Feststellung
spiegelt die Unsicherheit im Umgang mit der Justiz ebenso wieder wie
die bekannte Weisheit, dass man vor ihr wie auf hoher See "in Gottes
Hand" sei. Der Juristenstreit um die Öffentlichkeit des am Montag in
München beginnenden NSU-Prozesses gibt dafür ein neues Beispiel. Muss
ein Gericht einem massiven Medieninteresse nachgeben? Darf man Ton
und gegebenenfalls auch Bild von der Verhandlung übertragen? Dass der
wissenschaftliche Dienst des Bundestags beides mit Nein beantwortet,
will nicht allzu viel heißen. Mühelos könnten sicher eine Reihe
juristischer Spezialisten mit gegenteiligen Ansichten zitiert werden.
Wenn aber ein Gericht nicht Gefahr laufen will, dass ein nach zwei
Jahren mühsam erarbeitetes Urteil aufgehoben wird und der gesamte
Prozess neu aufgerollt werden muss, geht es auf Nummer sicher und
entscheidet sich für die strengste Gesetzesauslegung - so wie das
Oberlandesgericht München. Das Gezeter im Vorfeld des Prozesses macht
deutlich: Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz ist verstaubt. Es
wurde in einer Zeit verabschiedet, in der es gerade einmal eine
Handvoll von Fernsehsendern und überregionalen Zeitungen und
Zeitschriften gab und Online-Medien völlig unbekannt waren. Und in
denen es der Öffentlichkeit genügte, selbst über weltbewegende
Ereignisse einen Tag später informiert zu werden. Ein solches
Medien-Bild herrscht in der Justiz immer noch vor, denn Juristen
marschieren selten an der Spitze des Fortschritts. So wurde bei der
Vorbereitung des NSU-Mammutprozesses offenbar kein Gedanke daran
verschwendet, wie riesig und international das Medieninteresse an dem
Verfahren werden könnte und ob für die Öffentlichkeit genügend Plätze
zur Verfügung stehen würden. Hätte auch nur einer der Beteiligten
eine etwas vertiefte Ahnung von der heutigen Medienlandschaft gehabt,
hätte das Desaster - vielleicht - vermieden werden können. Nun ist
der Ärger da und immer noch groß. Dennoch sollte man jetzt den
Prozess laufen lassen und sich damit trösten, dass die Justiz
vielleicht aus den in München gemachten Fehlern lernt, obwohl sie
mitunter sehr hartnäckig an einmal gemachten Fehlern festhält. Auch
die Politik ist gefragt. Das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern
obläge dem Bundestag. Dort möge darüber nachgedacht werden, ob der
Ablauf des Justizalltags da und dort modernisiert werden müsste.
Besser wäre es gewesen, man hätte vorher nachgedacht, aber hinterher
ist man zugegeben immer schlauer.
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Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
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