EU Bürgerbegehren gegen Privatisierung der Wasserversorgung erfolgreich -
Deutscher Städte- und Gemeindebund: EU-Konzessionsrichtlinie muss gestoppt werden
Geschrieben am 04-05-2013 |
Berlin (ots) - Die Europäische Bürgerinitiative "Wasser ist
Menschenrecht" auf Zugang zum Wasser war erfolgreich. Luxemburg,
Finnland und Litauen haben als sechstes bis achtes Land das
notwendige Quorum erreicht. Zuvor hatten bereits Deutschland,
Österreich, Belgien, Slowenien und die Slowakei das Quorum erfüllt.
Damit sind die formalen Anforderungen für die Anhörung durch die
EU-Kommission - mindestens eine Millionen Unterschriften in
mindestens sieben Ländern - erfüllt. "Die Kommission kann jetzt die
Arbeiten an der geplanten Dienstleistungskonzessionsrichtlinie nicht
fortsetzen, als wäre nichts gewesen. Wir erwarten, dass jetzt
gehandelt wird und die Wasserversorgung insgesamt aus der geplanten
EU-Richtlinie herausgenommen wird. Auch die Bundesregierung und das
EU-Parlament müssen sich hierfür einsetzen", sagte der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr.
Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Die Bürger wollen, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand
bleibt und nicht durch den Zwang von europaweiten
Ausschreibungsverpflichtungen weitgehend privatisiert wird. In
Deutschland gibt es über 6.000 Wasserversorgungseinrichtungen der
Kommunen, die dieses wichtige Lebensmittel in hoher Qualität zu
akzeptablen Preisen produzieren. Bereits heute sind 46 Prozent der
Einrichtungen unter Beteiligung von privaten Unternehmen und
Stadtwerken organisiert. Selbstverständlich gilt der Grundsatz der
Transparenz und der öffentlichen Bekanntmachung, wenn solche
Strukturen weiter oder zusätzlich in privater Form betrieben werden
sollen. Zusätzliche europaweite Ausschreibungsverpflichtungen
produzieren überflüssige Bürokratie, schaffen keine zusätzliche
Transparenz und bergen die Gefahr, dass große monopolartige
Strukturen entstehen, die Bürgerinnen und Bürger nicht wollen.
Pressekontakt:
Kontakt:
Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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