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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schließt politische Motive für Verhaftung Timoschenkos aus

Geschrieben am 08-05-2013

Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) waren keine politischen Motive für die Verhaftung der
ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko seitens der
Regierung der Ukraine, wie sie ihre Rechtsberater angeführt hatten,
erkennbar.

Auf eine Interviewfrage der Nachrichtenagentur Interfax, ob das
Gericht die Verhaftung Timoschenkos als politisch motiviert
betrachtete, entgegnete der Direktor für allgemeine Dienste des
Europäischen Gerichtshofs Roderick Liddell: "Das Gericht hat nicht so
entschieden."

Er erklärte weiterhin, dass es sich nach der Entscheidung des
Gerichts vielmehr um einen Strafprozess gehandelt habe, in dem
Timoschenko es dem Richter gegenüber an Respekt mangeln liess. Sie
wurde während des Verfahrens der Missachtung des Gerichts für
schuldig befunden.

Im Laufe der Anhörungen im Vorfeld der Verhandlung, die 2011 zu
ihrer Verurteilung wegen der unrechtmässigen Unterzeichnung eines
Gasliefervertrags mit Russland über 10 Mrd. US-Dollar ohne Zustimmung
ihres Kabinetts oder des Parlaments der Ukraine führte, wurde
Timoschenko infolge ihrer wiederholten lauten und ausfallenden
Zwischenrufe auf gerichtliche Anordnung in Haft genommen.

Nach Aussage von Liddell hatte der Europäische Gerichtshof
namentlich festgestellt, dass die Untersuchungshaft im Vorfeld der
Verhandlung "nicht mit einem der Prinzipien der Europäischen
Konvention vereinbar war".

Die Klarstellung des Angehörigen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ist bedeutsam, weil sowohl Timoschenko als auch einige
Medienberichte zuvor behauptet hatten, das Gericht habe festgestellt,
dass die Haft politisch motiviert gewesen sei.

Das Rechtsberaterteam Timoschenkos behauptete in der vergangenen
Woche, dies würde bedeuten, dass sie unverzüglich aus der Haft
entlassen werden sollte, auch wenn das Berufungsverfahren noch
anhängig ist und noch eine weitere Entscheidung des EGMR aussteht.

Auf die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts bedeutete, dass
Timoschenko entlassen werden sollte, entgegnete Liddell jedoch, dass
er keine "allgemeingültigen Interpretationen" zu dem Urteil vornehmen
wolle.

"Ich denke, dass es auf diese Weise verstanden werden sollte",
fuhr Liddell fort und wies darauf hin, dass die Entscheidung vom 30.
April sich ausschliesslich auf die Untersuchungshaft vor
Prozessbeginn bezieht. "Frau Timoschenko befindet sich nicht mehr in
Untersuchungshaft. Ihre Situation ist jetzt eine andere, da sie sich
nach der Verurteilung durch ein Gericht in Haft befindet. Daher
befindet sie sich heute nicht mehr in der Situation, auf die das
Urteil sich bezieht, nämlich die Untersuchungshaft."

Der für EGMR-Angelegenheiten zuständige Gesandte der Ukraine Nazar
Kulchytsky sagte, die Ukraine wolle das Urteil zur Untersuchungshaft
vom 30. April analysieren und könne eine Berufung nicht
ausschliessen.

Die Regierung der Ukraine hatte bereits im letzten Monat von der
Entscheidung des EGMR in der Frage der Untersuchungshaft erfahren,
sie begrüsste die Entscheidung des Gerichts jedoch auch, da es den
ukrainischen Behörden keinen Verstoss gegen ein Verbot unmenschlicher
oder unwürdiger Behandlung oder Bestrafung zur Last legt. Dies hatte
Timoschenko ihnen im Rahmen der Anrufung des Europäischen
Gerichtshofs ebenfalls zur Last gelegt.

Unabhängig davon entschied das Gericht auch in der Frage ihres
Zugangs zu medizinischer Versorgung während ihrer Haft zugunsten der
Ukraine.

Ein abschliessendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum
Strafverfahren, der zweiten Klage Timoschenkos, ist noch nicht
absehbar und wird vermutlich erst in über einem Jahr gefällt werden,
erklärte Liddell in seinem Interview mit Interfax.

Das Büro des Generalstaatsanwalts der Ukraine betonte, dass die
Untersuchungshaft auf der Grundlage der früheren, noch aus der
Sowjetzeit stammenden Strafprozessordnung angeordnet worden war, die
2011 noch Gültigkeit in der Ukraine besass.

Diese Strafprozessordnung wurde mittlerweile durch eine neu
beschlossene Strafprozessordnung ersetzt, die weit weniger strikt ist
und unter Beratschlagung mit der Venedig-Kommission und anderen
europäischen Institutionen im Rahmen gross angelegter
Reformbestrebungen zum Erreichen europäischer Normen und Standards
verfasst wurde.



Pressekontakt:
Andrea Giannotti, +44(0)7825-892-640


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