Eine Entscheidung zur Organspende ist wichtig - gerade jetzt / Die häufigsten Fragen zu den Manipulationsvorwürfen an Transplantationszentren
Geschrieben am 14-05-2013 |
Frankfurt am Main (ots) - Die Zahl der Organspenden ist auch in
diesem Jahr weiter rückläufig. Im ersten Quartal 2013 gab es
deutschlandweit 230 Organspender, im Vorjahreszeitraum waren es noch
281. Die Leidtragenden sind die Patienten auf der Warteliste, die
länger und zum Teil sogar vergeblich auf eine lebensrettende
Transplantation warten müssen. Die Wartelistenmanipulationen an
einigen Kliniken haben für starke Verunsicherung in der Bevölkerung
gesorgt. Der damit verbundene Vertrauensverlust verschärft den
bestehenden Organmangel und damit die oft ausweglose Situation für
viele Patienten. Darum ist es gerade jetzt wichtig, sich
unvoreingenommen mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine
Entscheidung zu treffen. Eine Organspende ist nach wie vor ein großes
Geschenk der Mitmenschlichkeit und Solidarität und rettet
Menschenleben.
Kann ich sicher sein, dass mit den gespendeten Organen kein
Missbrauch betrieben wird?
Eigentlich sollte ein Missbrauch von Organen in Deutschland nicht
möglich sein. Die Bereiche der Organspende, -vermittlung und
-transplantation sind im Transplantationsgesetz (TPG) organisatorisch
streng voneinander getrennt, um mögliche Interessenskonflikte der
beteiligten Partner zu verhindern. Die Spenderorgane werden laut TPG
nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, also nach festgelegten
medizinischen Kriterien an die Wartelistenpatienten vergeben. Die
Richtlinien für die Organvergabe hat die Bundesärztekammer
festgelegt. Einzelnen Kliniken wird jedoch vorgeworfen, Daten der
Patienten auf der Warteliste manipuliert zu haben, so dass ihnen
schneller ein Organ zugeteilt wurde. Beispielsweise haben Ärzte
Blutproben oder Laborwerte manipuliert und fälschlicherweise Dialysen
angegeben, um die Transplantation dringlicher erscheinen zu lassen.
Nach Bekanntwerden der Manipulationen wurden die
Sicherheitsvorkehrungen gegen Betrug sofort deutlich verschärft.
Welche Konsequenzen wurden aus den Manipulationen gezogen?
Im September 2012 hat die Überprüfung aller 47
Transplantationszentren begonnen. Alle Transplantationsprogramme
werden mindestens einmal in einem Zeitraum von drei Jahren vor Ort
geprüft. Derzeit sind sämtliche Lebertransplantationsprogramme an der
Reihe. Um Manipulationen zu verhindern, entscheidet in allen
Transplantationszentren nun eine sogenannte interdisziplinäre
Transplantationskonferenz, die aus mindestens drei Personen besteht,
über die Aufnahme in die Wartelisten und deren Führung. Dabei wird
eine medizinische Fachrichtung einbezogen, die keine Verbindung zur
Transplantationsmedizin hat und direkt dem ärztlichen Direktor der
Klinik untersteht. Die Entscheidung der Ärzte muss zudem an die
internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet
werden, so dass man nachvollziehen kann, welcher Patient wann von
welchen Ärzten auf die Warteliste gesetzt wurde. Alle Veränderungen
auf der Warteliste müssen in dieser Weise nachvollziehbar sein.
Gibt es Organhandel in Deutschland?
Organhandel ist nach dem Transplantationsgesetz unter Strafe
gestellt. Die Bereiche der Organspende und Transplantation werden in
Deutschland durch die Überwachungskommission, die Prüfungskommission,
die Ständige Kommission Organtransplantation, die zuständigen
Vertragspartner, also dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer, sowie dem
Bundesgesundheitsministerium und dem zuständigen Regierungspräsidium
überprüft.
Wollten sich die Ärzte durch die Manipulationen bereichern?
Bisher gibt es keinen einzigen Verdacht auf Bestechung gegen Geld,
der sich erhärtet hätte. Welche Gründe die beteiligten Ärzte dabei im
Einzelnen hatten, ist reine Spekulation. Es können durchaus auch
Gründe der Fürsorge gegenüber einzelnen Patienten eine Rolle gespielt
haben. Dazu kommt, dass der Konkurrenzdruck unter den Kliniken groß
ist, da für die Aufrechterhaltung der Transplantationsprogramme
bestimmte Mindestmengen an Transplantationen einzelner Organe erfüllt
werden müssen. Dadurch werden falsche Anreize gesetzt und der
Konkurrenzdruck unter den Kliniken verschärft.
Was bedeutet das beschleunigte Vermittlungsverfahren?
Gelingt eine Organvergabe nach dem üblichen Verfahren nicht oder
droht der Verlust eines Spenderorgans, kann die internationale
Vermittlungsstelle Eurotransplant zum so genannten beschleunigten
Vermittlungsverfahren wechseln. Um die Ischämiezeit (die Zeit, in der
die Organe nicht durchblutet werden) möglichst kurz zu halten, werden
Organe im beschleunigten Vermittlungsverfahren primär innerhalb einer
Region angeboten. Die Vermittlungsstelle stellt dabei dem Zentrum
oder den Zentren eine Liste von potentiellen Empfängern zur
Verfügung, nach der das Zentrum oder die Zentren den gegenwärtig am
besten geeigneten Empfänger in der Reihenfolge der Auflistung
auswählen. Wenn Patienten aus mehr als einem Zentrum in Betracht
kommen, wird das Organ dem Patienten zugeteilt, für den die
Akzeptanzerklärung des zuständigen Zentrums als erste bei der
Vermittlungsstelle eingegangen ist. Die Zentren müssen die Gründe für
ihre Auswahlentscheidung gegenüber der Vermittlungsstelle
dokumentieren.
Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist Eurotransplant zu
dem Verfahren berechtigt, wenn eine Kreislaufinstabilität des
Spenders eintritt, aus logistischen oder organisatorischen Gründen
ein Organverlust droht oder aus spender- oder organbedingten Gründen
drei Zentren das Angebot eines Herzens, einer Lunge, einer
Bauchspeicheldrüse oder einer Leber oder fünf Zentren das Angebot
einer Niere abgelehnt haben. Das beschleunigte Vermittlungsverfahren
soll damit verhindern, dass Organe nicht rechtzeitig vermittelt
werden können und damit verworfen werden. Organe werden beim
beschleunigten Vermittlungsverfahren also nicht an der Warteliste
vorbei vergeben.
Mehr Infos:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10713
Werden Privatpatienten bei der Organvergabe bevorzugt? Bei der
Organvergabe spielt der Versichertenstatus keine Rolle.
Privatpatienten können nicht bevorzugt werden, da der
Versicherungsstatus nicht Teil der Organvermittlung via
Computeralgorithmen bei Eurotransplant ist. Zwar wird der
Versicherungsstatus der Patienten auf der Warteliste zur Abrechnung
von den Transplantationszentren an Eurotransplant übermittelt, beim
Matching von Spender und möglichem Empfänger aber nicht ausgewiesen.
Welche Rolle spielt die Deutsche Stiftung Organtransplantation
(DSO) in dem System der Organspende und Transplantation? Welche
Kontrollmöglichkeiten hat sie?
Das System der Organspende, Organvermittlung und Transplantation
ist in Deutschland dreistufig aufgebaut. Jede Stufe ist bei einer
anderen Organisation angesiedelt. Die DSO ist für Schritt eins, die
Koordinierung der postmortalen Organspende in den
Entnahmekrankenhäusern zuständig. Schritt zwei, die Organvermittlung,
liegt in der Verantwortlichkeit der internationalen
Vermittlungsstelle Eurotransplant in den Niederlanden. Für die
Organtransplantation und die Anmeldung auf die Warteliste sind die
Transplantationszentren verantwortlich. Die für die Organspende und
Transplantation zuständigen Organisationen werden durch
unterschiedliche Kommissionen überprüft.
Die DSO hat keine Möglichkeiten zur Kontrolle der
Wartelistenführung oder der Organvermittlung. Sie kann aber
Auffälligkeiten oder Hinweise, die sie erhält, an die entsprechenden
Kommissionen weiterleiten.
Welche Auswirkungen haben die Manipulationen auf das Vertrauen der
Menschen?
Das Vertrauen in das System der Organspende, Verteilung und
Transplantation wurde erschüttert. Zwar sind die Organspende und die
Organübertragung getrennte Bereiche mit eigenen Regeln, aber wenn
Ärzte bei der Wartelistenführung manipulieren, ist das gesamte System
betroffen. Deshalb müssen alle beteiligten Organisationen gemeinsam
daran arbeiten, zukünftig Manipulationen auszuschließen und Vertrauen
zurückzugewinnen.
Gibt es auch Auswirkungen auf die Organspende?
Die Organspendezahlen des Jahres 2012 sind im Vergleich zum
Vorjahr um knapp 13 Prozent zurückgegangen und haben damit den
niedrigsten Stand seit 2002 erreicht. Am deutlichsten war der
Rückgang im Verlauf des zweiten Halbjahres 2012 nach Bekanntwerden
der Manipulationen in einigen Transplantationszentren.
Wie kann man diesem Vertrauensverlust entgegen wirken?
Nur durch Aufklärung und Transparenz kann das Vertrauen
zurückgewonnen werden. Strenge Kontrollen aller
Transplantationszentren sind bereits angelaufen und die Richtlinien
zur Aufnahme auf die Warteliste wurden verschärft, damit
Manipulationen künftig weitgehend ausgeschlossen sind.
Pressekontakt:
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Christine Gehringer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400 oder -9415, Fax: +49 69 677 328 9409,
E-Mail: presse@dso.de, Internet: www.dso.de, www.fuers-leben.de
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