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EU und Ukraine erzielen weitere Fortschritte bei der Ausarbeitung eines abgeänderten Visaerleichterungsabkommens

Geschrieben am 14-05-2013

Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -

Der Rat der Europäischen Union hat der Ratifizierung des
abgeänderten Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und der
Ukraine zugestimmt. Erwartungen zufolge werde die Vereinbarung am 1.
Juli 2013 in Kraft treten, erklärte Konstantin Jelissejew, der
EU-Vertreter und Beauftragte für Au enpolitik und
Integrationsprozesse der Ukraine.

Im Zuge der Vereinbarung werden die Kategorien ukrainischer
Staatsbürger erweitert, die für eine vereinfachte Verfahrensweise bei
der Ausstellung kostenloser und/oder Mehrfachvisa infrage kommen.
Überdies werden die Visaerteilungsverfahren für Pressevertreter
vereinfacht und feste Gültigkeitszeiträume für Mehrfachvisa
festgelegt.

Die Vereinbarung sieht vor, dass das vereinfachte
Visaerteilungsverfahren für Journalisten und technisches
Begleitpersonal sowie für Mitglieder von öffentlichen Organisationen
gilt, die im Ausland an Seminaren und Konferenzen teilnehmen. Hinzu
kommen überdies Teilnehmer von offiziellen Austauschprogrammen
lokaler Behörden, Mitglieder von religiösen Organisationen und
Teilnehmer offizieller EU-Programme zur Förderung der
grenzübergreifenden Kooperation wie beispielsweise des Europäischen
Nachbarschafts-und Partnerschaftsinstruments (ENPI). Staatsbürgern,
die zum Zwecke medizinischer Behandlungen in die EU reisen, sowie
ihren Ehepartnern, Kindern (inklusive Adoptivkinder), Eltern
(inklusive Aufsichtspersonen), Gro eltern und Enkelkindern steht das
vereinfachte Verfahren ebenfalls offen. Überdies gilt es für enge
Familienangehörige, die EU-Bürger oder ukrainische Staatsbürger
besuchen möchten, die ihren offiziellen Wohnsitz innerhalb der
EU-Mitgliedsstaaten haben.

Dem Dokument zufolge können EU-Konsulate und diplomatische
Vertretungen ab sofort auf fünf Jahre befristete Mehrfachvisa für
permanente Mitglieder offizieller Delegationen sowie für Mitglieder
zentraler und lokaler Regierungen ausstellen, darunter auch für
Staatsanwälte und deren Stellvertreter.

Im Zuge der Einweisung am 13. Mai 2013 bestätigte Jelissejew, dass
die Ukraine derzeit an einer beschleunigten Umsetzung der internen
Verfahrensweisen arbeite, damit ukrainische Staatsbürger schon
während der Urlaubsmonate im Sommer von dem Dokument Gebrauch machen
können.

Am 10. Dezember 2012 veröffentlichte der Rat für Auswärtige
Angelegenheiten eine Reihe von Schlussfolgerungen bezüglich der
Ukraine und bekräftigte dabei auch sein "Bekenntnis zur gemeinsamen
Zielsetzung des visafreien Reiseverkehrs". In den Schlussfolgerungen
war auch davon die Rede, dass der Rat eine frühzeitige Verabschiedung
des abgeänderten Visaerleichterungsabkommens erwarte. Folglich
ratifizierte das ukrainische Parlament die Änderungen des
Visaerleichterungsabkommens am 22. März 2013. Der ukrainische
Präsident Wiktor Janukowytsch unterzeichnete die Vereinbarung am 8.
April, woraufhin das EU-Parlament am 18. April 2013 grünes Licht für
das Inkrafttreten des Abkommens gab.



Pressekontakt:
Für nähere Informationen setzen Sie sich unter +380443324784
bzw. news@wnu-ukraine.com bitte direkt mit Maria Ivanova,
Projektmanagerin
bei Worldwide News Ukraine, in Verbindung.


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