Flosbach/Brinkhaus: Koalition beschließt Trennbankengesetz
Geschrieben am 15-05-2013 |
Berlin (ots) - Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den
Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der
Sanierung und Abwicklung von Banken beschlossen. Der Gesetzentwurf
enthält auch Verschärfungen der strafrechtlichen Verantwortung von
Vorständen von Finanzinstituten. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein in der Regulierung der
Finanzmärkte. Unserem Ziel einer umfassenden und deutlich
verschärften Finanzmarktregulierung kommen wir dadurch ein ganzes
Stück näher.
Mit den Regelungen zur Abschirmung von Risiken, dem sogenannten
Trennbankenteil, haben wir einen Weg gefunden, die Kundengelder
besser vor den Risiken aus spekulativen Geschäften zu schützen. Dies
trägt zu einer höheren Krisenfestigkeit der Bank und des
Bankensystems insgesamt bei.
Zudem müssen Banken Pläne für ihre eigene Sanierung und Abwicklung
vorweisen. Künftig soll damit eine Insolvenz einer strauchelnden Bank
nicht mehr aufgrund ihrer Größe und ihrer engen Verflechtung mit dem
Finanzsektor pauschal ausgeschlossen werden können. Mit dem Gesetz
ziehen wir schließlich die Verursacher von Krisen noch stärker zur
Verantwortung. Vorstände von Banken und Versicherungen müssen künftig
mit Haftstrafen rechnen, wenn sie einer Anordnung der Bankenaufsicht
zuwiderhandeln."
Hintergrund:
Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist, dass Banken
künftig Pläne vorweisen müssen, wie ihre eigene Sanierung und
Abwicklung im Fall eines Falles vonstattengehen kann (sog.
Bankentestamente). Außerdem soll eine besondere Einheit in der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtet werden,
um für systemrelevante Banken Abwicklungspläne zu erstellen.
Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine verbesserte
Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom
Kundengeschäft. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den
Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Gruppe und
setzt die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa auch beim Aufbau
eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch strafrechtliche Vorschriften für
Vorstände der Banken und Versicherungen vor. Verstoßen die Vorstände
gegen eine Anordnung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, drohen künftig auch Haftstrafen. Der
Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Regulierung der
Finanzmärkte. Deutschland nimmt mit diesem Gesetzentwurf erneut eine
Vorreiterrolle in Europa ein.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 17. Mai 2013
vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013
mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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