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Vorabmeldung "Kontraste", 16.05.2013, Auschwitz-Ermittlungen: Strafrechtler kritisieren Ermittlungspraxis der Zentralen Stelle in Ludwigsburg

Geschrieben am 16-05-2013

Berlin (ots) - Falsche Rechtsauffassung ließ Täter ungeschoren
davonkommen

Im Fall der neuen Ermittlungswelle gegen Nazi-Verbrecher in
Deutschland kritisiert der Strafrechtler Cornelius Nestler, dass die
Zentrale Stelle zur Verfolgung von NS-Gewalttaten in Ludwigsburg über
Jahrzehnte einer fehlerhaften Rechtsauffassung gefolgt ist. Es sei
"vollkommen falsch" gewesen, nicht schon früher gegen ehemalige
Angehörige der SS-Wachmannschaften des Konzentrationslagers
Auschwitz-Birkenau zu ermitteln, sagte Nestler dem ARD-Magazin
"Kontraste" (Donnerstag, 16. Mai, 21.45 Uhr). Die Zentrale Stelle
habe trotz anderslautender Urteile des Bundesgerichtshofes aus den
sechziger und siebziger Jahren die Auffassung vertreten, dass
Angehörige eines Vernichtungslagers nur dann verfolgt werden könnten,
wenn ihnen konkrete Einzeltaten nachgewiesen werden. Mit dieser
Haltung hätten die Ermittler letztlich jahrzehntelang "juristischen
Blindflug" begangen.

Nestler hatte im Verfahren gegen den ehemaligen KZ-Wärter John
Demjanjuk die Nebenklage vertreten. Das Landgericht München sprach
Demjanjuk 2011 wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen
für schuldig, ohne eine direkte Tatbeteiligung nachzuweisen. "Damals
gab es immer den Vorwurf, das wäre etwas ganz Neues", sagte Nestler.
Doch die Rechtsprechung habe sich mit dem Urteil nicht geändert:
Bereits in den sechziger und siebziger Jahren hätten Gerichte in den
Urteilen zu den Vernichtungslagern in Sobibor und Treblinka
"ausdrücklich" festgestellt, dass auch all jene Tätigkeiten als
Beihilfe bewertet werden müssten, die "funktional" zu den Morden in
den Vernichtungslagern der Nazis beigetragen hätten.

Die 1958 eingerichtete Zentrale Stelle ermittelt derzeit - fast 70
Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg - gegen 50 Verdächtige, die im
Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben sollen. Der
Leiter der Zentralen Stelle, Kurt Schrimm, wies im Gespräch mit der
ARD den Vorwurf zurück, zu lange mit den Ermittlungen gewartet zu
haben. Er beharrt darauf, dass sich die Rechtsprechung erst mit dem
Fall Demjanjuk geändert hätte: "Ein Neu-Überdenken jetzt im Anschluss
an Demjanjuk hat uns dazu gebracht zu sagen, vielleicht war diese
Rechtsprechung doch falsch, und wir werden versuchen, eine neue
Rechtsprechung herbeizuführen."

Der Strafrechtler und Leiter des Amsterdamer Forschungsprojekts
"Justiz und NS-Verbrechen", Christiaan F. Rüter, wirft der Zentralen
Stelle vor, mit dafür verantwortlich zu sein, dass tausende
Angehörige der Wachmannschaften der Vernichtungslager jahrzehntelang
ungeschoren davonkamen. Rüter sagte dem ARD-Politikmagazin: "Die
Zentrale Stelle hat bestimmt auch gute Arbeit geleistet. Aber die
Zentrale Stelle ist gegründet worden, um die Masse der Beihilfe-Leute
unverfolgt davonkommen zu lassen."

Sendung: "Kontraste", im Ersten, 16. Mai 2013, 21.45 Uhr

Internet: www.rbb-online.de/kontraste



Pressekontakt:
rbb-Redaktion "Kontraste", Reinhard Borgmann, (030) 97993 22800


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