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Kostenpflichtige Warteschleifen: Es drohen nun hohe Strafgelder / Schonzeit für Unternehmen ist endgültig vorbei

Geschrieben am 22-05-2013

Bonn (ots) - Mitte letzten Jahres ist im Rahmen der Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes die gesetzliche Regelung zu
kostenlosen Warteschleifen in Kraft getreten. Diese besagt, dass
zukünftig Warteschleifen weitgehend kostenfrei sein müssen. Die
Neuregelung wurde anhand eines 2-Phasen-Modells umgesetzt. Nun läuft
die Übergangsphase aus, in welcher nur maximal die ersten 120
Sekunden kostenfrei sein mussten. Zum 01. Juni 2013 beginnt die
zweite Phase; ab diesem Zeitpunkt müssen Warteschleifen zu jedem
Zeitpunkt der Verbindung kostenfrei sein. Die Missachtung der
gesetzlichen Vorgaben kann die Call Center-Betreiber teuer zu stehen
kommen: Neben dem Verlust des Verbindungsentgeltes drohen Bußgelder
von bis zu 100.000 Euro.

Die Zeit für die Konzeption und Implementierung einer
rechtssicheren Warteschleife ist nun fast abgelaufen. Viele
Unternehmen haben frühzeitig reagiert und bereits in den vergangenen
Monaten die Weichen für die Realisierung von Phase 2 gestellt.
Allerdings ist festzustellen, dass trotzdem bei weitem noch nicht
alle Unternehmen die erforderlichen Umstellungen für Phase 2
vollzogen haben. Teils ist den Anbietern von Rufnummern der
Handlungsbedarf nicht bewusst - gerade im Falle von kurzen
Weiterleitungen wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie
zulässig seien. Vor diesem Hintergrund müssen die Unternehmen
entscheiden, ob die aktuelle Rufnummer - gegebenenfalls unter Nutzung
zusätzlicher technischer Applikationen - beibehalten werden kann oder
ob ein Wechsel in eine neue Rufnummerngasse sinnvoller ist.

Die mr. next id GmbH, ein Spezialist für den telefonischen
Kundendialog, der bereits seit mehr als 20 Jahren Lösungen für
Service-Rufnummern konzipiert, hat vielfältige Umsetzungsszenarien
für die kostenlose Warteschleife entwickelt. So ist es möglich, die
gesetzeskonforme Implementierung der kostenlosen Warteschleife unter
Berücksichtigung aller Aspekte auch noch innerhalb kurzer Zeit zu
realisieren. Durch zielgerichtete Analyse der Präferenzen und der
relevanten Parameter im Unternehmen entwickelt mr. next id gemeinsam
mit dem Kunden eine maßgeschneiderte Lösung. Somit ist
sichergestellt, dass der telefonische Kundendialog trotz immer
komplexerer und restriktiver Gesetzesvorgaben weiterhin erfolgreich
und profitabel praktiziert werden kann.

"Die gesetzlichen Regelungen beseitigen fraglos ein Ärgernis des
Verbrauchers, zumindest auf Kostenseite," sagt Rechtsanwalt Alexander
Ditscheid, Leiter Recht und Regulierung der mr. next id GmbH. Ob die
Umsetzung der Warteschleife in der jetzigen Fassung jedoch zu einer
Verbesserung der Servicequalität führen wird, werden die nächsten
Monate zeigen. "Unabhängig von den gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben kommt es doch letztlich darauf an, dass der Anbieter einer
kostenpflichtigen Rufnummer die Anliegen seines Teilnehmers ernst
nimmt und eine adäquate Dienstleistung erbringt" so Ditscheid.
Schließlich ruft ein Teilnehmer immer noch an, um einen Service zu
erhalten und keine kostenlose Warteschleife.

Über mr. next id:

mr. next id ist ein Unternehmen der mr. net group und bietet als
Netzbetreiber und Spezialist für den telefonischen Kundendialog
Konzepte, Lösungen und Anwendungen rund um Service-Rufnummern,
Sprachautomatisierung, Mobile Services und Payment. Die mr. net group
bildet als bundesweit agierender Outsourcing-Dienstleister die
komplette Wertschöpfungskette netzbasierter Kommunikations-Lösungen
ab. Zu den Leistungen der Gruppe zählen Internet, Telefon- und
TV-Produkte, Mehrwertdienste, Bezahlverfahren, Abrechnungs-lösungen,
Forderungsmanagement und Inkasso. Dabei begleitet die mr. net group
ihre Kunden über den gesamten Prozess - von der Konzeption bis zur
Umsetzung von Geschäftsmodellen.



Pressekontakt:
Maike Riediger
mr. next id GmbH
Mildred-Scheel-Straße 1
53175 Bonn
Tel. +49 228 96972 - 320
maike.riediger@mrnetgroup.com
www.mrnetgroup.com


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