Kulturelle Vielfalt bei EU-USA-Freihandelsabkommen wahren / DUK-Hauptversammlung verabschiedet Bonner Resolution
Geschrieben am 23-05-2013 |
Bonn (ots) - Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission
(DUK) appelliert an die Politik, bei dem geplanten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA die kulturelle
Vielfalt zu wahren. Die in Bonn verabschiedete Resolution erinnert an
die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland und die EU mit
der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005
eingegangen sind. Im Juni sollen die ersten Gespräche über das
Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen beginnen.
Die DUK weist darauf hin, dass das Abkommen nicht zu einem Verbot
öffentlicher Förderung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien
in Deutschland führen darf. Die DUK fordert eine breite
gesellschaftliche Debatte über mögliche Folgen für die kulturelle
Vielfalt, heißt es in der "Bonner Resolution". Das
UNESCO-Übereinkommen ist eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage
für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik.
Weltweit sind 127 Staaten und die EU dem Übereinkommen beigetreten.
Die USA haben das Übereinkommen nicht unterzeichnet.
Rund 100 Experten aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Bildung
beraten vom 22. bis 23. Mai auf der 73. DUK-Hauptversammlung in Bonn
darüber, wie Deutschland und Europa die globale Entwicklung einer
neuen Weltordnung mitgestalten können. Die DUK ist Deutschlands
Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre 114 Mitglieder spiegeln
die gesamte Spannbreite der Institutionen und Verbände wider, die in
Deutschland in den Arbeitsfeldern der UNESCO aktiv sind.
Weitere Informationen:
Bonner Resolution: "Kulturelle Vielfalt wahren"
(http://unesco.de/index.php?id=7918)
Pressekontakt:
Farid Gardizi
0228-60497-10
gardizi@unesco.de
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