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Rheinische Post: Loveparade-Unglück muss gesühnt werden

Geschrieben am 24-05-2013

Düsseldorf (ots) - Für die mehr als 500 Verletzten, ihre Freunde
und Angehörigen sowie die Hinterbliebenen der 21 Toten wäre es eine
zweite Katastrophe, wenn es gar nicht erst zur Anklage gegen die
mutmaßlich Verantwortlichen des Loveparade-Unglücks vom 24. Juli 2010
in Duisburg käme. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein großes
Unglück ungesühnt bliebe, die strafrechtliche Aufarbeitung einer
Katastrophe im Nichts endet. Beim Düsseldorfer Flughafen-Brand von
1996 (17 Tote, 88 Verletzte) wurden die Strafverfahren nach Jahren
eingestellt. Was den Flughafen-Brand und andere Katastrophen von der
Loveparade unterscheidet, sind die Lehren, die daraus gezogen wurden.
Nach Düsseldorf wurde der Brandschutz revolutionär verbessert. Und
damit wurde nicht bis zum Ende der Strafverfahren gewartet. Seit der
Fußball-Katastrophe 1989 im britischen Sheffield (96 Tote, 730
Verletzte) werden Fußballstadien weltweit anders gebaut. Aus der
Loveparade wurden bislang keine Lehren gezogen, lediglich ein
Oberbürgermeister wurde abgewählt. Es gibt bis heute kein
Gesetzesvorhaben, um Großveranstaltungen sicherer zu machen.
Zuständig sind weiter allein die Kommunen, Veranstalter müssen sich
nicht qualifizieren. Dabei darf es nicht bleiben.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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