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BERLINER MORGENPOST: Die nächste Schlamperei Leitartikel von Jochim Stoltenberg zum EU-Verfahren gegen Deutschland und die Flugrouten

Geschrieben am 30-05-2013

Berlin (ots) - Wann gibt es endlich einmal eine frohe Botschaft
zum künftigen Hauptstadtflughafen BER? Die Pleiten-Pech-und
Pannen-Nachrichten werden jetzt auch noch um eine Hiobsbotschaft aus
Brüssel bereichert. Das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren
seitens der EU-Kommission ist ein weiterer Beweis dafür, welche
Tricksereien und Schlampereien die Möchtegern-Bauherren und deren
meist überforderten Manager meinen, sich leisten zu können.

Auch dieser neue Schlag ins Kontor war absehbar. Frühzeitig hatte
das Potsdamer Infrastrukturministerium empfohlen zu untersuchen, ob
nach den veränderten Flugrouten eine neue
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Die nun abknickenden
Flugrouten sollen nämlich vornehmlich im Südosten Berlins über
Vogelschutzgebiete am Müggel- und Rangsdorfer See führen. Doch das
zuständige Bundesverkehrsministerium winkte trotz der Warnung
arrogant ab. Es meinte, sich auf deutsches Recht berufen und
übergeordnete europäische Umweltgesetze ignorieren zu können.
Anrainer und deutsche Umweltschutzverbände klagten prompt, jetzt kam
die Antwort der EU.

Damit zeichnet sich ein Streit zwischen deutscher und europäischer
Rechtsauffassung ab. Viel spricht dafür, dass das europäische
Umweltschutzrecht näher an der Realität liegt als das vom Ramsauer
Ministerium interpretierte nationale. Die Folgen für Umwelt und Natur
müssen konsequenterweise entlang der Flugrouten geprüft werden, die
letztlich gültig sind. Und nicht an Routen, die vor lange Zeit
proklamiert wurden. Ob Deutschland, wie es der EU-Umweltkommissar
erwartet, bereit ist, seine Gesetzgebung dem EU-Umweltrecht
anzupassen, ist noch offen. Spätestens in zwei Monaten muss sich das
Bundesverkehrsministerium erklären. Nicht ausgeschlossen, dass der
Streit vor dem Europäischen Gerichtshof endet.

Die Fortsetzung der Bauarbeiten am BER - irgendwann einmal - sind
durch die Intervention aus Brüssel ebenso wenig gefährdet wie die
Eröffnung in ferner Zukunft. Doch der Konflikt um die umzusetzenden
Umweltauflagen ebenso wie der um den Lärmschutz zeigen einmal mehr,
wie schwer es in Deutschland geworden ist, große
Infrastrukturvorhaben umzusetzen. Das ist kein Vorwurf an sich
wehrende Anrainer und Bürgerinitiativen, sondern eine Herausforderung
für den Gesetzgeber. Sich auf die komplizierter werdenden Gesetze zu
berufen und diese einzuklagen, ist Jedermanns gutes Recht. Dass sich
Bauherren, private wie staatliche, daran zu halten haben, ist
selbstverständlich. Nur muss die Frage erlaubt sein, ob die
bestehende Gesetzeslage bisweilen der Zukunftsvorsorge im Lande im
Wege steht. Das eingeleitete Brüsseler Verfahren wirft noch ein
weiteres Problem auf: Sollten die Vogelschutzgebiete tatsächlich
geschont werden, ist zu erwarten, dass Flurouten über dichter
besiedeltem Gebiet die Alternative sind. Wem gebührt der höhere
Schutz? Mensch oder Natur?

Das alles ist keine Ausrede für das Versagen rund um Schönefeld.
Über das hilft übrigens auch der Aktionismus des neuen Flughafenchefs
Hartmut Mehdorn nicht hinweg.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de


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