Überschwemmung: Teilkasko deckt Schäden am Pkw / Aber: Grobe Fahrlässigkeit gefährdet Versicherungsschutz
Geschrieben am 03-06-2013 |
München (ots) - Die starken Regenfälle der vergangenen Tage haben
vielerorts zu schweren Überschwemmungen mit großen Schäden geführt.
Bezogen auf das Auto: Welcher Schutz besteht bei Teil- und
Vollkaskoversicherungen? Das Wichtigste vorweg: Die Teilkasko deckt
laut ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung
ab.
Grundsätzlich gilt als Überschwemmung nicht nur eine Überflutung
von Straßen, sondern auch Wasser in Tunnels oder
Straßenunterführungen. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand
geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die
Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und
Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen
wurden.
Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind jedoch so genannte
"Wasserschlagschäden", bei denen der Motor durch Eindringen von
Wasser Schaden nimmt. Dieser kann nur über eine Vollkaskoversicherung
erstattet werden, weil ein solcher Schaden als Unfall gewertet wird.
Ist der Schaden jedoch auf grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers
zurückzuführen, muss auch die Kaskoversicherung nicht zahlen. Dies
ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine erkennbar überflutete
Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird.
Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer trotz Warnungen vor Hochwasser
sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner@adac.de
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