DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb;
Geschrieben am 06-06-2013 |
Zielgesellschaft: S&T AG; Bieter: grosso holding Gesellschaft mbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die S&T AG gem. § 35 Abs.
1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieter:
grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, FN 123293p
Zielgesellschaft:
S&T AG, Industriezeile 35, A-4021 Linz
Angaben des Bieters:
grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, Österreich, FN
123293p, ('Bieter') hält unmittelbar 6.074.039 Stückaktien der S&T AG mit
Sitz in Linz ('S&T') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie (ISIN AT0000A0E9W5)
(nachfolgend die 'S&T-Aktien'). Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil
von 15,44 %.
Da die S&T ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der S&T jedoch
ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland
zugelassen sind, ist österreichisches Recht für die Frage des Bestehens der
Angebotspflicht anzuwenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') ist gemäß § 2
Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des
Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese
Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2
WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.
Die Frage der Angebotspflicht richtet sich nach österreichischem Recht. Mit
Bescheid vom 08. Mai 2013 hat der 2. Senat der österreichischen
Übernahmekommission ('Kommission') gemäß § 26b i.V.m. § 33 des
österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG') entschieden, dass der Bieter
gemeinsam mit (i) Quanmax Inc. 5F. No. 415, Ti-Ding Blvd. Sec. 2, NeiHu
District, Taipei, Taiwan 114, ('Quanmax T'), die unmittelbar 1.300.000
S&T-Aktien, was einem Stimmrechtsanteil von 3,31 % entspricht, hält, und
(ii) Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., Lorong Perusahaan, Plot 13600 Penang
Malaysia ('Quanmax M'), die unmittelbar 11.160.877 S&T-Aktien, was einem
Stimmrechtsanteil von 28,37% entspricht, hält und (iii) Hannes
Niederhauser, Lärchenauerstraße 36d, A-4060 Leonding, Österreich
('Niederhauser', gemeinsam mit Quanmax T und Quanmax M die 'Weiteren
Kontrollierenden Rechtsträger'), der unmittelbar 902.627 S&T-Aktien, was
einem Stimmrechtsanteil von 2,29% entspricht, hält, als gemeinsam
vorgehender Rechtsträger gem. § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren ist. Dies hat
zur Folge, dass die vom Bieter und den Weiteren Kontrollierenden
Rechtsträgern gehaltenen Beteiligungen an der S&T AG wechselseitig
zugerechnet werden gem. § 23 Abs. 1 ÜbG und somit der Stimmrechtsanteil als
gemeinsam vorgehender Rechtsträger insgesamt 49,41% (39.337.459
Stimmrechte) beträgt. Gemäß § 23 Abs. 3 ÜbG i.V.m. § 27b ÜbG sind der
Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger zur Stellung eines
Übernahmeangebots (Pflichtangebots) verpflichtet.
Gegen den Bescheid der Kommission vom 08. Mai 2013 ist die Beschwerde durch
den Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger beim
österreichischen Verfassungsgerichtshof zulässig, wobei diese Beschwerde
innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides erhoben
werden muss und durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen ist.
Diese Veröffentlichung durch den Bieter erfolgt auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von S&T-Aktien dar. Die
das Pflichtangebot betreffenden Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Aktionären der S&T AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Ende der WpÜG-Meldung
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
468099
weitere Artikel:
- DGAP-Adhoc: COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft: Konkretisierung des Squeeze-out-Verlangens und Festlegung der Barabfindung COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out
06.06.2013 20:33
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Marquard Media International AG mit Sitz in Zug, Schweiz, hat heute der
COMPUTEC MEDIA AG (ISIN DE0005441000, WKN 544100) mitgeteilt, dass sie die
Barabfindung für die Übertragung der Aktien mehr...
- EANS-Adhoc: ALPINE Holding GmbH / Updated business plans / Negotiations with
financing partners and shareholder --------------------------------------------------------------------------------
ad-hoc disclosure transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide
distribution. The issuer is solely responsible for the content of this
announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
other/Company Information
06.06.2013
In the context of the delay with the sale of the assets
ALPINE-ENERGIE, HAZET and the unit special underground construction,
the management of ALPINE reviewed its business mehr...
- EANS-Adhoc: ALPINE Holding GmbH / Aktualisierte Businesspläne / Gespräche mit
Finanzierungspartner und Eigentümer --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Sonstiges/Unternehmen
06.06.2013
Im Zusammenhang mit Verzögerungen beim Verkauf der Assets
ALPINE-ENERGIE, HAZET und dem Bereich Spezialtiefbau hat das ALPINE
Management die Businesspläne überprüfen lassen. Die aktualisierten
Businesspläne mehr...
- DGAP-Adhoc: alstria office REIT-AG begibt Wandelschuldverschreibung alstria office REIT-AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
07.06.2013 07:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (ODER AN U.S.-PERSONEN), AUSTRALIEN,
ITALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER mehr...
- DGAP-Adhoc: alstria office REIT-AG launches convertible bond offering alstria office REIT-AG / Key word(s): Issue of Debt
07.06.2013 07:35
Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted
by DGAP - a company of EquityStory AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc announcement §15 WpHG
NOT FOR PUBLICATION, DISTRIBUTION OR RELEASE IN OR INTO THE UNITED STATES
OF AMERICA, ITALY, CANADA, JAPAN, SOUTH AFRICA OR AUSTRALIA OR ANY
JURISDICTION IN WHICH OFFERS mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|