Tipps für den Alltag / Wenn der Gartenstuhl plötzlich Beine bekommt / Hausratversicherung zahlt, wenn Gartenmöbel gestohlen werden (BILD)
Geschrieben am 11-06-2013 |
Coburg (ots) -
Balkon und Garten sind für immer mehr Menschen zum zweiten
Wohnzimmer geworden: Entsprechend teuer sind mittlerweile die Möbel
in diesem Freiluftzimmer, stilvoll ergänzt durch Pflanzkübel,
Laternen, Brunnen und Skulpturen. Gleichzeitig haben die Diebstähle
in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Was passiert, wenn
teure Gartenmöbel oder Accessoires verschwinden?
Der Diebstahl von Gartenmöbeln und Dingen, die der Verschönerung
des Gartens dienen, ist laut der HUK-COBURG in der
Hausratversicherung mitversichert. Ebenfalls zuständig ist die
Hausratversicherung, wenn Diebe sich an Gartengeräten, wie zum
Beispiel dem Rasenmäher, vergreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
das Grundstück, das zum Haus oder der Wohnung gehört, umzäunt ist.
Doch die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten ist nicht
einheitlich geregelt, wer Bescheid wissen will, sollte auf jeden Fall
bei seinem eigenen Hausratversicherer nachfragen.
Nicht nur Diebstähle nehmen seit Jahren zu, auch das Wetter
schlägt Kapriolen: Stürme und Hagel verursachen immer häufiger
Schäden. Gerade an Möbeln, die auf der Terrasse oder dem Balkon
stehen, gehen solch extreme Wetterlagen nicht spurlos vorüber. Und
auch solche Schäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Noch
wirksamer als jede Versicherung kann aber Vorsorgen schützen: Wer
weiß, dass ein Sturmtief im Anzug ist, sollte leichte Gartenmöbel und
Blumenkübel einfach an einer windgeschützten Ecke in Sicherheit
bringen.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2099
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Thomas von Mallinckrodt
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