DGAP-Adhoc: CTS Eventim AG: Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM
Geschrieben am 12-06-2013 |
CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Sonstiges
12.06.2013 22:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM
und Live Nation
Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand
zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht
München, 12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN
DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc.
(Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des
Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt vom zuständigen
ICC-Schiedsgericht zurückgewiesen.
Der Vorstand der CTS EVENTIM AG ist von dieser Entscheidung enttäuscht,
wird das Urteil aber akzeptieren und nicht weiter kommentieren. Wichtig
sei, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer nun Klarheit herrsche, und man
sich wieder ganz auf das sehr erfolgreiche operative Geschäft konzentrieren
könne.
Für weitere Informationen:
Marco Haeckermann, Director Corporate Development & Strategy,
CTS EVENTIM AG, +49 421 3666 270
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: CTS Eventim AG
Dingolfinger Str. 6
81673 München
Deutschland
Telefon: 0421/ 3666-233
Fax: 0421/ 3666-290
E-Mail: claudia.aderhold@eventim.de
Internet: www.eventim.de
ISIN: DE0005470306
WKN: 547030
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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