DGAP-Adhoc: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:
Geschrieben am 13-06-2013 |
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e):
Rechtssache
13.06.2013 18:05
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Good Time Holding GmbH (früher firmierend als ITP Ton- und Bildträger
GmbH) hat die Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS vor
dem Landgericht München I auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen in
Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.12.2012 verklagt. Es
handelt sich um die Forderung, der gegenüber die Verwaltung mit Schreiben
vom 27.12.2012 die Einrede der Verjährung erhoben hat.
Die Verwaltung wird der Klage vollumfänglich entgegentreten.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS
c/o Bavariaring 16
80336 München
Deutschland
Telefon: 089-39 00 20
Fax: 089-33 94 61
E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de
Internet:
ISIN: DE0007678005
WKN: 767800
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg, Stuttgart; Frankfurt in Open
Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted
by DGAP - a company of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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