Menschenrechtsinstitut fordert strikte Begrenzung des Informationsaustausches zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
Geschrieben am 21-06-2013 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
die strikte Begrenzung des Informationsaustausches zwischen Polizei
und Nachrichtendiensten und eine entsprechende Novellierung der
Übermittlungsvorschriften in den Verfassungsschutzgesetzen von Bund
und Ländern.
"Wer das informationelle Trennungsprinzip ernst nimmt, das das
Bundesverfassungsgericht kürzlich in seinem Urteil zur
Antiterrordatei aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung
abgeleitet hat, darf sich nicht mit der Neufassung des
Antiterrordateigesetzes begnügen", erklärt Beate Rudolf, die
Direktorin des Institutes. Angesichts der aktuellen Diskussion über
die Überprüfung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland gehörten
auch die fachrechtlichen Vorschriften in den
Verfassungsschutzgesetzen für die Übermittlung personenbezogener
Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten auf den Prüfstand.
"Das Verfassungsgericht hat implizit insbesondere die
niedrigschwelligen Voraussetzungen des
Bundesverfassungsschutzgesetzes und verwandter Normen für die
Übermittlung von Daten beanstandet, die weder angefragt wurden noch
zwingend weitergeben werden müssen. Hier besteht dringender
Änderungsbedarf", so Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des
Instituts. Angesichts der Ende April vorgelegten Empfehlung der
Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, die
Übermittlungsvorschriften bundesweit zu harmonisieren, um sogenannte
Schnittstellenprobleme abzubauen, warnt Töpfer zudem vor einer
Absenkung der Voraussetzungen für den zwingend vorgeschriebenen
Datenaustausch. Das Verfassungsgericht halte die Durchbrechung des
Trennungsprinzips nur in Ausnahmefällen und wegen eines
herausragenden öffentlichen Interesses für zulässig. "Daher ist auch
den Vorschlägen der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, den
Verfassungsschutz zu verpflichten, Informationen an die Polizei zu
liefern, die im Rahmen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel
als 'Beifang' zu Drogen- und Eigentumsdelikten gewonnen wurden, eine
deutliche Absage zu erteilen". Das Bundesverfassungsgericht habe in
seinem Urteil pointiert festgehalten, dass eine Geheimpolizei in
Deutschland nicht vorgesehen sei.
In dem heute veröffentlichten Policy Paper zu den Konsequenzen aus
dem Urteil empfiehlt das Institut außerdem, bei der bis Ende 2014
gebotenen Überarbeitung des Antiterrordateigesetzes die Pflicht zur
Evaluierung zu erneuern. Dabei müssten die Anforderungen an die
Unabhängigkeit und den menschenrechtlichen Prüfmaßstab einer solchen
Evaluierung im Vergleich zur ursprünglichen Version des Gesetzes
deutlich gestärkt werden.
Zudem müssten die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern
personell besser ausgestattet werden, um die vom Verfassungsgericht
geforderten regelmäßigen Kontrollen des Betriebs der Antiterrordatei
effektiv wahrnehmen zu können.
Eric Töpfer (2013): Informationsaustausch zwischen Polizei und
Nachrichtendiensten strikt begrenzen. Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei. Policy Paper Nr. 14.
Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=190&L=0
Stellungnahme des Instituts zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf
eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus:
http://ots.de/hFLMp
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin,
Telefon: 030 25 93 59 - 13, Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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