Voßhoff/Harbarth: Koalition entlastet den Mittelstand im Bilanzrecht
Geschrieben am 28-06-2013 |
Berlin (ots) - Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in
2. und 3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
verabschiedet, mit dem das Ordnungsgeldverfahren bei unterlassenen
oder verspäteten Bilanzveröffentlichungen modernisiert wird. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:
"Der Mittelstand ist bei dieser Koalition gut aufgehoben. Wir
gestalten das Ordnungsgeldverfahren zur Durchsetzung
bilanzrechtlicher Offenlegungspflichten neu und entlasten dadurch
mittelständische Unternehmen. Die Höhe des Ordnungsgeldes im
Handelsgesetzbuch wird künftig nach der Unternehmensgröße gestaffelt
und die Beträge für kleinste und kleine Unternehmen deutlich gesenkt.
Dies ist der zweite Schritt unserer mittelstandsfreundlichen
Bilanzrechtsänderungen, nachdem wir im letzten Herbst bereits
Kleinstunternehmen bei den Bilanzierungspflichten entlastet haben."
Andrea Voßhoff führt näher aus: "Wir haben das Anliegen vieler
kleiner Unternehmen aufgegriffen und schaffen nun mehr Fairness bei
der Verhängung der Ordnungsgelder. Wir haben dafür einen guten Weg
gefunden, der zusätzlichen Aufwand und Bürokratie vermeidet. Die
niedrigeren Ordnungsgeldbeträge werden durch das Bundesamt für Justiz
festgesetzt, wenn das Unternehmen seiner Pflicht zur Publizität zwar
verspätet, aber immerhin noch vor der behördlichen Entscheidung
nachkommt."
Stephan Harbarth ergänzt: "Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit
der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Damit kann in
Ausnahmefällen bei einem unverschuldeten Problem ein Ordnungsgeld
vermieden werden. Solche Fälle können etwa in einer schweren
Erkrankung des Alleingeschäftsführers liegen."
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