SCHMOLZ+BICKENBACH KG erwirkt Registersperre / Durchführung der Kapitalerhöhung bis auf weiteres nicht möglich
Geschrieben am 29-06-2013 |
Düsseldorf (ots) - Die SCHMOLZ+BICKENBACH Holding AG, Tochter der
SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG ("KG") hat beim Handelsregisteramt
Luzern eine Registersperre erwirkt, wonach keine Eintragungen
vorgenommen werden dürfen, die sich auf Beschlüsse der
Generalversammlung der SCHMOLZ+BICKENBACH AG ("AG") vom 28. Juni 2013
beziehen. Dadurch wird verhindert, dass die nach Ansicht der KG
unrechtmäßig zustande gekommenen Beschlüsse der Generalversammlung
umgesetzt werden können.
Grundlage der Registersperre ist die offensichtliche Verletzung
des Aktienrechts, da die Stimmrechte im Umfang von 20% des
eingetragenen Aktienkapitals an den gestrigen Abstimmungen und Wahlen
nicht ausgeübt werden konnten. Die Gebuka AG resp. Herr Büttiker
hatte die Nichtzulassung der Stimmrechte beim Handelsgerichts des
Kantons Zürich beantragt, ohne dass der Aktionärin das rechtliche
Gehör gewährt wurde.
Dass die Zulassung der Stimmrechte einen wesentlichen Einfluss auf
die äußerst knappen Resultate der gestrigen Generalversammlung gehabt
hätte, ist offensichtlich. Die Handelsregistersperre dauert von
Gesetzes wegen zehn Tage und ist von Amtes wegen zu berücksichtigen.
Diese Frist wird durch Einreichung eines Gesuchs um Erlass
vorsorglicher Maßnahmen automatisch verlängert.
Kontakt:
SCHMOLZ+BICKENBACH GmbH & CO. KG, Düsseldorf
Christof Schramm, Telefon: +49 (0) 170 85 89 170
E-Mail: christof.schramm@altema.de
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