Hagen (ots) - Im Gehaltsstreit mit der NRW-Landesregierung
haben die Beamten einen ersten Teilerfolg erzielt.
Das
Verfassungsgericht wird entscheiden, ob Rot-Grün den
Gestaltungsspielraum bei der Beamtenbesoldung überzieht. Mit der
Normenkontrollklage von CDU und FDP bleibt den Beamten ein langer
Instanzenweg erspart - individuell klagen müssen sie trotzdem.
Auch für die Opposition ist der Gang nach Münster nicht ohne
Risiken. Kippt das Gericht das Besoldungsgesetz, könnte die Regierung
Kraft das Urteil als willkommenes Argument für neue Schulden nutzen.
CDU und FDP müssten sich ankreiden lassen, dass sie die Sparpläne mit
ihrer Klage torpediert hätten. Vorbeugend pocht die Opposition
alternativ auf einen Stellenabbau im Öffentlichen Dienst. Das
Argument sticht: Schließlich hat Rot-Grün den Stellenapparat des
Landes trotz leerer Kassen in den letzten Jahren weiter
aufgestockt.
Führende Juristen halten die Nullrunden für
höhere Beamte für verfassungswidrig. Am Ende könnten die Gerichte
eine Ungleichbehandlung feststellen und nachträglich eine geringe
Anhebung der Beamtentarife einfordern. Gleichwohl sind die
Protestaktionen von gewerkschaftlich gut organisierten Studienräten,
Richtern und Kriminalbeamten realitätsfremd und mit Blick auf die
wachsende Altersarmut in der Gesellschaft zynisch. Auch nach der
doppelten Nullrunde bleibt diesen Beamten sicher mehr als das "letzte
Hemd".
Auch der öffentliche Dienst wird einen weiteren
Sparbeitrag zur Sanierung des Haushalts erbringen müssen. Untersagt
das Gericht die Nullrunden, müssen mehr Stellen wegfallen.
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