Bundestagswahl 2013: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen
Geschrieben am 23-07-2013 |
Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im
Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 22. September 2013
teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für
Wahlberechtigte erfüllen und einen Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis gestellt haben. Zum Teil bieten die Botschaften und
Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der
Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen erhalten im
Ausland lebende Deutsche bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müssen
lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Anträge können
bereits jetzt bei den Gemeindebehörden gestellt werden.
1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland Deutsche im
Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sind gemäß § 12
Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz wahlberechtigt, wenn sie das 18.
Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und nicht nach § 13
Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sofern sie
i. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom
Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate
ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben
und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
ii. oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen
Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber an der Bundestagswahl 2013
in Deutschland teilnehmen wollen, müssen schriftlich mit einem
besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer
letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Für Deutsche, die
noch nie in Deutschland gemeldet waren und die nach Ziffer ii.
wahlberechtigt sein könnten, weist der Bundeswahlleiter auf die
Informationen für Auslandsdeutsche auf seiner Homepage unter
www.bundeswahlleiter.de hin.
Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeindebehörde
eingehen, er sollte also so früh wie möglich gestellt werden. Das
Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur
Bundestagswahl 2013 ist als PDF-Datei zum Download auf der
Internetseite des Bundeswahlleiters erhältlich unter:
www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2013, -->
"Informationen für Deutsche im Ausland", sowie als Vordruck
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland,
- beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift: Datenerfassung für
den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn,
Postfach 17 03 77, 53029 Bonn Telefon: 49(0)611/75 85 95
Telefax: 49(0)228/99 10 643 8595 oder
- bei allen Kreis- und Stadtwahlleitern in Deutschland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige,
Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können
sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der
erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Nach Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im
Ausland ohne weitere Anforderung - frühestens etwa einen Monat vor
dem Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen
(Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und
Merkblatt zur Briefwahl). Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen
spätestens am Wahltag, dem 22. September 2013, bis zum Ende der
Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag
voradressierten Stelle eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden
nicht berücksichtigt.
2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem
Aufenthalt im Ausland Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland
aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von
Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und
können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen. Sie
brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten und können bereits
jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (auch per Fax oder
E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen.
Der Antrag kann allerdings nicht telefonisch gestellt werden. Der
Antrag für die Briefwahl kann auch durch Ausfüllen des
Wahlscheinantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
abgedruckt ist, gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere
Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht
vorlegen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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