DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers
Geschrieben am 23-07-2013 |
EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.07.2013 18:25
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters
und eines Sonderprüfers
Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute die
Klagerücknahme der vor dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35
O 61/12 anhängigen Anfechtungsklage zugestellt worden. Die Anfechtungsklage
richtete sich gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli
2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1
AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12
(Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten
Beschlüsse (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21. September 2012). Mit der
Klagerücknahme ist das Verfahren beendet.
Mülheim an der Ruhr, 23. Juli 2013
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE0005634000
WKN: 563400
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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