Krankenhausfinanzierung: EU-Wettbewerbsklage der Privatkliniken Gefahr für deutsche Kommunen und Krankenhäuser
Geschrieben am 29-07-2013 |
Berlin (ots) - IVKK-Chef Ziegler schreibt an Kommunale
Spitzenverbände und warnt: Klage gehört nicht nach Luxemburg, sondern
nach Karlsruhe
In einem Brief an die kommunalen Krankenhäuser in Deutschland
sowie an die Präsidien der kommunalen Spitzenverbände hat der
Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser in
Deutschland (IVKK), Bernhard Ziegler, auf die Gefahren hingewiesen,
die die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK)
gegen den Landkreis Calw für die Krankenhäuser in ganz Deutschland
mit sich bringt.
Die Klage berufe sich auf europäisches Wettbewerbsrecht und sei
darauf gerichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu
landen, obwohl das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzp für Deutschland
festgeschrieben habe. Mit einem Rechtsgutachten durch die Universität
Hannover will der Interessenverband zeigen, dass die Grundlage der
Wettbewerbsklage des BDPK gegen das Grundgesetz verstösst und nicht
an den EuGH überwiesen werden darf, sondern vor das
Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehört.
Ursprünglich, so heisst es in dem Brief des IVKK-Vorsitzenden,
habe der BDPK diese Klage gegen die Stadt München richten wollen,
dieses Vorhaben jedoch aus Furcht vor einem politischen "Tsunami" aus
dem Fokus der Medien- und Landeshauptstadt München ins beschauliche
Baden-Württemberg verlagert.
In seinem Schreiben warnt der IVKK-Vorsitzende, das Landgericht
Tübingen könne den Fall vorschnell dem Europäischen Gerichtshof
vorlegen und damit die Entscheidung über Krankenhausfinanzierung in
Deutschland faktisch auf die EU-Ebene verlagern.
Ziegler: "Was sich derzeit beim europäischen Bankensystem
abspielt, würde sich dann auch beim europäischen Krankenhauswesen
vollziehen. Dazu darf es nicht kommen, weil das Krankenhauswesen in
Deutschland eine grundgesetzlich garantierte Instanz ist und bleibt!"
Ziegler bestätigt, dass der Bereich der Krankenhausfinanzierung in
Deutschland reformbedürftig und möglicherweise ungerecht sei. Klagen
dagegen seien jedoch in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht
"bestens aufgehoben".
Für Rückfragen der Redaktionen:
IVKK-Pressestelle, Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner (0163-8822150)
http://www.ivkk.de/presse/
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