DER STANDARD-KOMMENTAR "Tohuwabohu statt Transparenz" von Nina Weißensteiner
Geschrieben am 11-09-2013 |
Die Parteien durchblicken das neue Gesetzesdickicht samt
Lücken selbst nicht - Ausgabe vom 12.9.2013
Wien (ots) - Angesichts der aktuellen Plakataffären drängt sich
der Verdacht auf, dass die Parteien die von ihnen erdachten
Transparenzregeln selbst kaum durchblicken. Da ließ die SPÖ für das
1,5 Millionen teure Affichieren des Kanzlers den Klub aufkommen - was
laut Experten einer verbotenen Zuwendung gleichkommt. Da vergessen
die grünen Aufdecker bei ihren eigenen Plakaten ein Impressum
anzugeben - was noch eine saftige Verwaltungsstrafe nach sich ziehen
könnte. Und ähnliche Gedächtnislücken plagten offenbar auch die
Zukunftsbündler, bevor sie ihre orangen Aushänge in Druck gehen
ließen. Lauter perfide Manöver, um die Wahlkampfkostenbeschränkung
von sieben Millionen zu umgehen, die sich die Parteien erstmals
auferlegt haben? Wohl kaum - sonst hätten die Genossen nicht derart
öffentlich ersichtlich den Geldgeber für die Bewerbung ihres
Spitzenkandidaten preisgegeben. Vielmehr gewinnt man aber den
Eindruck, dass hier erneut der alte Schlendrian im Umgang mit Spenden
zugeschlagen hat, den man mit dem neuen Transparenzpaket beenden
wollte. Mit einer einfachen Rückzahlung, wie der SPÖ-Vorsitzende
hofft, wird die Angelegenheit jedenfalls nicht aus der Welt zu
schaffen sein, denn über die Schwere von Vergehen befindet neuerdings
ein eigener Senat. Das Gesetzesdickicht, das die Politiker zum Teil
selbst geschaffen haben, können Parteien mit großzügigen Geldgebern
allerdings da und dort allzu leicht umgehen. Wegen der jüngsten
Pleiten um die Plakate ruft Frank Stronachs Team zwar laut nach
Aufklärung - der milliardenschwere Chef selbst will seiner Partei,
wie er sagt, aber für die letzten Meter bis zur Wahl statt Spenden
lieber private Darlehen zur Verfügung stellen. Dank einer
Gesetzeslücke könnte man so die neuen Regeln für Spendenoffenlegungen
umgehen, argwöhnen Korruptionsspezialisten - sofern man nicht vorhat,
das geliehene Geld jemals zurückzuverlangen. Solche
Parteienfinanzierungspotenziale müssen nach der Wahl mit noch
strengeren Deklarationspflichten schleunigst abgestellt werden.
Ansonsten fragt sich das Wahlvolk zu Recht, ob nicht allzu viele in
der Spitzenpolitik lieber der hohen Kunst des Geldverschiebens frönen
anstatt bessere Konzepte für das Land zu ersinnen. Wie sehr die
Kultur des Nehmens und Schweigens in diesem Land verbreitet war,
offenbaren auch die ständig neuen Enthüllungen rund um
hunderttausende Euro, die 2005 und 2006 offenbar ohne Meldung von
Telekom, Lotterien wie auch Raiffeisen in Richtung ÖVP geflossen
sind. Freilich könnte diese Art von Zuwendung juristisch bald härtere
Konsequenzen haben als die Plakataffären, wenn im Gegenzug politische
Gefälligkeiten erfolgt sind. Dann kann das so enden wie für einige
orange, vormals blaue Funktionäre in den Telekom-Prozessen, die
bereits zu strengen Urteilen geführt haben. Dort gerade auf der
Aufklärungsagenda: Telekom-Zahlungen für den BZÖ-Wahlkampf 2006, die
womöglich mit einer für das Unternehmen günstigen Gesetzesänderung
quittiert wurden. Zur Klarstellung für alle Wahlkämpfer, die trotz
alledem die neuen Richtlinien für Großspenden noch immer nicht intus
haben: Summen ab 50.000 Euro sind hierzulande nun schleunigst publik
zu machen, Parteizuwendungen von öffentlichen Firmen ab einem
Staatsanteil von 25 Prozent sind verboten. Wer sich nicht daran hält,
wird zu Recht zur Rechenschaft gezogen.
Rückfragehinweis:
Der Standard
Tel.: (01) 531 70 DW 445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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