Hagen (ots) - Um einen Irrtum gleich auszuräumen: Die Richter
in Münster hatten nicht zu entscheiden über mögliche
Gesundheitsgefahren durch E-Zigaretten. Die elektrische Kippe darf
weiter frei im Handel verkauft werden - auch ohne Teerbestandteile
bleibt das Nikotin aber in der Luft. Krebsforscher jedenfalls warnen,
dass bisher keine Langzeitstudien über Risiken vorliegen.
NRW-Gesundheitsministerin Steffens ist mit ihrem
untauglichen Versuch gescheitert, den Verkauf der E-Zigaretten in die
Apotheken zu verbannen. Das Gericht hat konsequent geurteilt, dass
die E-Zigarette kein Arzneimittel ist und deshalb auch nichts in der
Apotheke zu suchen hat. Wenn die Ministerin den Konsum der
E-Zigarette einschränken will, muss sie die Käufer besser über die
Gefahren der akkubetriebenen Glimmstängel informieren. Der
trickreiche Weg, die E-Zigarette über das Arzneimittelrecht und einen
jahrelangen Zulassungs-Marathon aus dem Markt zu drängen, ist
vorläufig gescheitert.
Nach Schätzungen ist jeder zehnte
Raucher in Deutschland auf eine elektrische Zigarette umgestiegen.
Die Erwartung, dass mit der künstlichen Kippe ein wichtiger Schritt
zum generellen Rauchstopp gemacht wird, erfüllt sich aber nur selten.
Zur Rauchentwöhnung ist aus Sicht von Ärzten eine Verhaltensänderung
nötig.
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