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Schädigt die Bayernwerk AG vorsätzlich Care-Energy Kunden? / Trotz Vorauskassa und Zahlung der Netznutzung bis einschließlich 30.09.2013, trennt Bayernwerk AG mit 26.09.2013 0:00 Care-Energy vom Netz

Geschrieben am 26-09-2013

Hamburg (ots) - Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister in
der Pflicht für Kunden das optimale Ergebnis in der Energieversorgung
zu gewährleisten und fordert für diese eigene Netznutzungsverträge
von allen Versorgungsnetzbetrieben.

Weshalb der eigene Netznutzungsvertrag wichtig und richtig ist und
alle Großabnehmer und der Mittelstand diese Lösung anstreben und
nutzen.

1.) Der Zähler welcher beim Kunden installiert ist, ist
größtenteils Eigentum des Netzbetriebes, dieser sendet auch
Ablesekarten an den Kunden direkt, in den meisten Fällen erhält der
Kunde auch vom Netz ein Begrüßungsschreiben, jedoch steht der Kunde
in keinerlei vertraglichem Verhältnis zum Netzbetrieb.

2.) Im Falle einer Störung des Netzes, oder eines Ausfalls mit
Wiederinbetriebnahme, kann es geschehen, dass elektrische Geräte
durch Überspannung defekt werden. Auf Grund des fehlenden
Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetrieb ist die Haftungsfrage nicht
geklärt.

3.) So der Stromzähler einen Defekt aufweist, oder sogar falsch
misst, ist die Haftungsfrage mangels eines Netznutzungsvertrages
ungeklärt.

4.) So der Kunde oder Care-Energy einen Messdienstleister
beauftragen möchte, z.B. zur Realisierung eines Smart-Meters, ist
dies ohne einen Netznutzungsvertrag nicht möglich, da auch die
Messstelle in einem "vertragslosen" Zustand ist. Obwohl die Wahl
eines Messstellenbetriebes und dieser Markt liberalisiert ist und
viele Vorteile bringt, kann sich dieser nicht durchsetzen und ist
ohne eigenen Netznutzungsvertrag nahezu ausgeschlossen.

5.) Auch wenn der Kunde bei einem Versorger der Vergangenheit,
Gegenwart oder Zukunft - also beim Wechsel - Schulden hat und vor
einer Stromsperre steht (diese Drohung erhalten jährlich 7.000.000
Bürger bundesweit), kann das Netz so dieses bezahlt ist, nie die
Stromzufuhr unterbrechen, sondern der Kunde würde automatisch in die
Grundversorgung fallen.

6.) Der Netzbetrieb prognostiziert den Verbrauch an der
Abnahmestelle und nicht der Energielieferant. Demnach hat sich auch
der Netzbetrieb für falsche Verbrauchsprognosen zu verantworten, ohne
Vertragsverhältnis kann sich der Kunde bei überhöhten Prognosen
jedoch nicht regressieren.

Wichtige Fakten:

Energiepreis beinhaltet immer die Stromsteuer, die EEG Umlage,
kommen vom Energielieferanten und werden von diesem entrichtet

Netzpreis beinhaltet immer die Konzessionsabgabe, KWK-Umlage,
Offshore-Umlage, §19 StromNEV, die Mess-, Grund- und
Abrechnungspreise kommen vom Netzbetreiber und werden von diesem
entrichtet

Gemäß einer Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen ist der
Letztverbraucher NICHT an GPKE Prozesse und
Bundesnetzagenturbeschlüsse zur Marktkommunikation gebunden und hat
das Recht auf eine papiermäßige Kommunikation

Gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz ist der Netzbetreiber verpflichtet
eine Rechnung in Papierform zu erstellen, welche für den Kunden
einfach, nachvollziehbar und klar verständlich ist

Der Netzbetrieb ist mit Netznutzungsvertrag durch Letztverbraucher
an die geltenden Verbraucherschutzgesetze gebunden, da der Vertrag
mit einem Verbraucher geschlossen wird - also erhöhte Sicherheit für
die Kunden

Kunden haben die Möglichkeit bei ALLEN Energiehändlern zu kaufen -
Wettbewerbsförderung

In Österreich zum Beispiel ist es üblich einen Netznutzungsvertrag
und einen gesonderten Energieliefervertrag zu haben

2 Verträge bedeutet doppelte Sicherheit für den Kunden

Netzbetriebe schreiben ebenso eine Jahresrechnung und monatliche
Abschläge vor, ziehen jedoch vom Konto des Kunden ein - somit sehr
geringer Aufwand für den Kunden - kein Risiko da kein
Vorauskassamodell

Absolute Markttransparenz und Vergleichbarkeit der Energiepreise,
da die Energiepreise bundesweit gleich sind, nicht jedoch die
Netzkosten

Wenn Netze in Bürgerhand kommen, oder kommunalisiert werden sollen
wie auch das Hamburger Beispiel zeigte, dann soll der Bürger auch die
Möglichkeit haben einen Vertrag direkt zu schließen

Netzbetreiber sollen Ihre Kunden servicieren und betreuen und
nicht zu reinen Geldkassiermaschinen mutieren

Klare Vertragsstruktur zwischen Energie und Netz (Transport)

Spezielle Netztarife wie Nachttarif, Wärmepumpentarif,
Nachtspeichertarife und sonstige sind nur bei eigenem
Netznutzungsvertrag, oder Bezug ebim Regionalversorger möglich. Nur
wenige Lieferanten bieten einen solchen Service. Bei eigenem
Netznutzungsvertrag kann jeder Energieverbaucher davon profitieren

Sie sehen diese Liste ist schon sehr lange und könnte noch viele,
viele Punkte mehr sein, da wenn Sie logisch nachdenken, Sie selbst
viele Punkte eigenständig finden werden, was dafür spricht einen
eigenen Netznutzungsvertrag zu unterhalten, jedoch keinen der dagegen
spricht.

Care-Energy ist Energiedienstleister, arbeitet zum Wohl der
Kunden, und ist verpflichtet Vorteile für den Kunden aufzuzeigen und
im Rahmen des Energiedienstleistungsvertrages diese auch umzusetzen,
sonst würde sich Care-Energy wohl einer Fehlberatung schuldig machen.

Wie reagieren manche Netzbetriebe so im Fall der Bayernwerk AG auf
diese verbraucherschützende Maßnahme?

Sie kündigen per Telefax vom 25.09.2013 nach 17:00 Uhr als nach
Betriebsschluss den Lieferantenrahmenvertrag mit Einstellung der
Netzdienstleistung 26.09.2013 0:00 Uhr und senden die Kunden in die
Grundversorgung und das obwohl Care-Energy die Netznutzungsentgelte
bis einschließlich 30.09.2013 im Voraus bezahlt hat.

"Bayernwerk AG schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die
Care-Energy Kunden und braven Bürger in Bayern und an diesen liegt es
sich dagegen zur Wehr zu setzen", so Martin Richard Kristek weiter,
"Wir werden wie schon bei anderen Netzbetrieben gerichtlich gegen
solche Machenschaften vorgehen und wie sich schon am Beispiel
Thüringer Energienetze AG zeigte am Ende obsiegen. Sollten Kunden ein
finanzieller Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn wir
stehen auf der Seite unserer Kunden!"

Für Care-Energy Kunden entsteht also kein Nachteil, ob für die
Bayernwerk AG, wird sich zeigen.



Pressekontakt:
mk-group Holding GmbH
Dkfm Marc Maerz

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: marc.maerz@care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
Lagerhaus G, Freihafen Hamburg
20457 Hamburg


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