Gestern Bayern Werk AG, heute Delitzsch Netz GmbH - Geht die Schädigung von Care-Energy noch dreister? Trotz Vorauszahlung bis zum 30.11.2013 trennt die Delitzsch Netz GmbH Care-Energy Kunden vom Netz
Geschrieben am 27-09-2013 |
Hamburg (ots) - Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister in
der Pflicht, für Kunden das optimale Ergebnis in der
Energieversorgung zu gewährleisten. Entsprechend fordern wir für
unsere Kunden eigene Netznutzungsverträge von allen
Versorgungsnetzbetrieben an.
Diese Lösung wird bereits von allen Großabnehmern und zahlreichen
Mittelständlern genutzt und bietet den Kunden folgende Vorteile:
1.) Der beim Kunden installierte Zähler ist größtenteils Eigentum
des Netzbetriebes. Der Netzbetrieb sendet Ablesekarten und oft sogar
Begrüßungsschreiben direkt an den Kunden, obwohl der Kunde in
keinerlei vertraglichem Verhältnis zum Netzbetrieb steht.
2.) Im Falle einer Störung des Netzes oder eines Ausfalls mit
Wiederinbetriebnahme kann es geschehen, dass elektrische Geräte durch
Überspannung defekt werden. Auf Grund des fehlenden
Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetrieb ist die Haftungsfrage nicht
geklärt.
3.) Falls der Stromzähler einen Defekt aufweist oder sogar falsch
misst, ist ebenfalls unklar, wer haftet oder schadensersatzpflichtig
ist, da ohne eigenen Netznutzungsvertrag kein direktes
Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Netzbetrieb besteht.
4.) So der Kunde oder Care-Energy einen Messdienstleister
beauftragen möchte, z.B. zur Installation eines Smart-Meters, ist
dies ohne einen Netznutzungsvertrag nicht möglich, da auch die
Messstelle in einem "vertragslosen" Zustand ist. Obwohl die Wahl
eines Messstellenbetriebes und dieser Markt zum Wohl des Kunden
liberalisiert sind, entsteht ohne eigene Netznutzungsverträge kein
Wettbewerb, weil die Netzbetriebe Konkurrenz verhindern können.
5.) Auch wenn der Kunde bei einem Anbieterwechsel Schulden beim
Energielieferanten hat und vor einer Stromsperre steht (diese Drohung
erhalten jährlich 7.000.000 Bürger bundesweit), kann das Netz, so
dieses bezahlt ist, die Stromzufuhr nicht unterbrechen, sofern ein
eigener Netznutzungsvertrag besteht. Kunden mit Schulden bei einem
Energielieferanten würden in solchen Situationen automatisch in die
Grundversorgung fallen. Der Netznutzungsvertrag ist also eine Chance
für verschuldete deutsche Haushalte, die Energieversorgung aufrecht
zu erhalten.
6.) Der Netzbetrieb prognostiziert den Verbrauch an der
Abnahmestelle des Kunden und nicht der Energielieferant. Demnach hat
sich auch der Netzbetrieb für falsche Verbrauchsprognosen gegenüber
dem Kunden zu verantworten, ohne eigenen Netznutzungsvertrag kann
sich der Kunde bei überhöhten Prognosen weder beschweren noch
finanzielle Forderungen gegen den Netzbetrieb geltend machen.
Weitere wichtige Fakten zu Netznutzungsverträgen für die
Endkunden:
Der Energiepreis in Deutschland beinhaltet immer die Stromsteuer
und die EEG Umlage. Diese werden vom Energielieferanten entrichtet
und im Regelfall weiterbelastet.
Der Netzpreis beinhaltet immer die Konzessionsabgabe, KWK-Umlage,
Offshore-Umlage, §19 StromNEV, die Mess-, Grund- und
Abrechnungspreise. Diese Zahlungen werden vom Netzbetreiber geleistet
und im Regelfall weiter belastet.
Gemäß einer Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen ist der
Letztverbraucher NICHT an GPKE Prozesse und
Bundesnetzagenturbeschlüsse zur Marktkommunikation gebunden und hat
das Recht auf eine papiermäßige Kommunikation. Ein Privathaushalt mit
einem eigenen Netznutzungsvertrag erhält die Rechnung also in einer
normalen Form, da gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz der Netzbetreiber
verpflichtet ist eine Rechnung in Papierform zu erstellen, welche für
den Kunden einfach, nachvollziehbar und klar verständlich ist.
Der Netzbetrieb ist mit Netznutzungsvertrag durch Letztverbraucher
an die geltenden Verbraucherschutzgesetze gebunden, da der Vertrag
mit einem Verbraucher geschlossen wird - dies bedeutet zusätzliche
Rechte und zusätzlichen Schutz für die Kunden.
Kunden mit einem eigenen Netznutzungsvertrag haben die Möglichkeit
bei ALLEN Energiehändlern zu kaufen, was den Wettbewerb weiter
bestärkt. Regionale Ausschlüsse vom Angebot, beispielsweise für
besonders günstige Anbieter, sind somit unmöglich.
Die Regelung über einen eigenen Netznutzungsvertrag zusätzlich zum
Energieliefervertrag zu verfügen, ist beispielsweise in Österreich
seit Langem Standard und hat sich bewährt. 2 Verträge bedeuten
doppelte Sicherheit für den Kunden.
Grundsätzlich schreiben Netzbetriebe wie Energielieferanten dem
Kunden eine Jahresrechnung und fordern monatliche Abschläge. Da die
Netzbetriebe im Regelfall diese Abschläge direkt vom Konto des Kunden
einziehen, entfällt mit geringem Aufwand das Risiko, durch
Vorkassenmodelle Geld zu verlieren.
Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag erlangt der Kunde endlich
absolute eine Markttransparenz und Vergleichbarkeit der
Energiepreise, da die Energiepreise bundesweit gleich sind, nicht
jedoch die Netzkosten.
Der Abschluss eigener Netznutzungsverträge ist auch ein Zeichen
den positiven Trend zur Rekommunalisierung der Energienetze zu
unterstützen. So werden die Netzbetreiber wie in Zukunft auch in
Hamburg, verpflichtet, ihren Kunden Betreuung und Service zu bieten
statt nur Gelder zu kassieren.
Spezielle Netztarife wie beispielsweise Nachttarif,
Wärmepumpentarif oder Nachtspeichertarife sind nur bei eigenem
Netznutzungsvertrag oder Energiebezug beim Regionalversorger möglich.
Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag hat jeder Kunde das Recht,
durch den Netzbetreiber von diesen Möglichkeiten zu profitieren.
Care-Energy ist als Energiedienstleister verpflichtet seine Kunden
auf diese Vorteile hinzuweisen. Wer dies als Energieberater oder
Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich nicht tut, berät unserer
Meinung nach falsch. Solche Fehlberatungen kommen bei den geschulten
Care-Energy Beratern nicht vor, wir informieren in den
Kundenberatungen ausführlich. Wir setzen nach Abschluss des
Netznutzungsvertrags durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden alle
notwendigen Schritte für den Kunden um.
Unser Einsatz für unsere Kunden, also die Verbraucher, scheint
verschiedene Netzbetriebe ob möglicher Mehrarbeit zu verängstigen. So
reagiert beispielsweise die Delitzsch Netz GmbH auf diese
verbraucherschützende Maßnahme mit einem dreisten Angriff auf unser
Unternehmen:
Die Delitzsch Netz GmbH kündigt Care-Energy per Telefax vom
26.09.2013 den Lieferantenrahmenvertrag mit Einstellung der
Netzdienstleistung 27.09.2013 0:00 Uhr. Damit werden alle Care-Energy
Kunden formal in die teure Grundversorgung geschickt. Die Kündigung
erfolgt, obwohl Care-Energy die Netznutzungsentgelte bis
einschließlich 30.09.2013 im Voraus bezahlt und zusätzlich für
weitere 2 Monate eine Barsicherheit hinterlegt hat. Die Delitzsch
Netz GmbH kündigt also, obwohl Care-Energy sämtliche
Netznutzungsentgelte bis zum 30.11.2013 im Voraus bezahlt hat.
Umgangssprachlich formuliert: Die Miete ist bezahlt, aber die Nutzung
der Mietsache wird zu Anfang des bezahlten Zeitraums unmöglich
gemacht.
Der Geschäftsführer der Delitzsch Netz GmbH, Herrn Andreas Linger,
wurde durch den CEO von Care-Energy, Herrn Martin Kristek, mit dem
Sachverhalt konfrontiert. "Das Vorgehen des Netzbetriebs Delitzsch
Netz GmbH verstößt gegen verschiedene Gesetze und Vorschriften, da
die Netznutzung im Vorweg bezahlt ist. Der Geschäftsführer der
Delitzsch Netz GmbH, Herr Andreas Linger, teilte uns nur mit, dass
ihn dieser Umstand nicht interessiere.
Martin Richard Kristek: "Die Delitzsch Netz GmbH schädigt mit
diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und ehrlichen und
fleißigen Bürger in Sachsen. Wir fordern die Bürger der Region auf,
sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir werden, wie schon bei anderen
Netzbetrieben, gerichtlich gegen solche Machenschaften vorgehen. Die
Rechtslage ist klar. Wie im Fall der Thüringer Energienetze AG, die
ein gleiches Vorgehen versucht hat, werden wir vor Gericht Recht
bekommen und unsere Kunden weiter versorgen. Sollte unseren Kunden
aus dem Fehlverhalten der Delitzsch Netz GmbH ein finanzieller
Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn wir stehen auf der
Seite unserer Kunden!" Für Care-Energy Kunden entsteht somit kein
Nachteil aus der Situation, es ist zu bezweifeln, dass dies auch für
die Delitzsch Netz GmbH gilt.
In jedem Fall lehnt die Care-Energy zukünftig die Zusammenarbeit
auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages mit
Versorgungsnetzbetrieben ab. Die branchenüblichen
Lieferantenrahmenverträge werden offensichtlich von den
Versorgungsnetzbetrieben, die größtenteils auch Regionalversorger für
Energie sind, gegenüber Care-Energy nur dazu verwendet, um sich auf
unlautere Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. Dies ist ein
durchsichtiger Versuch unliebsame Mitbewerber vom Markt zu
verdrängen. Wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden wie auch
das Bundeskartellamt auf, solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten.
Das gleichgerichtete, simultane Verhalten der Netzbetriebe belegt
unserer Meinung nach, dass hier verbotene Marktabsprachen zur
Marktbehinderung und gegen eine Weiterentwicklung des
Energiedienstleistungsmarktes getroffen worden sind und werden.
Pressekontakt:
mk-group Holding GmbH
Marc März
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: marc.maerz@care-energy.de
Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
Lagerhaus G, Freihafen Hamburg
20457 Hamburg
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