Asche auf dem Grundstück / Dieser letzte Wunsch ging nicht in Erfüllung (BILD)
Geschrieben am 30-09-2013 |
Berlin (ots) -
Die meisten Menschen sind einverstanden damit, dass ihre
sterblichen Überreste eines Tages auf einem Friedhof oder in einem
dafür vorgesehenen Friedwald bestattet werden. Aber einige
Zeitgenossen möchten auch nach dem Tode gerne auf ihrem eigenen
Grundstück bleiben. Das ist in Deutschland normalerweise kaum
möglich, denn es gibt hier einen Friedhofszwang. Deswegen scheiterte
nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch ein
Bürger aus Rheinland-Pfalz mit seinem Wunsch, seine Asche möge auf
dem ihm gehörenden Waldgrundstück verstreut werden. Das sei nach den
geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht möglich, entgegneten die von
ihm angerufenen Verwaltungsrichter. Es stelle keinen
Verfassungsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber auf einem Friedhofszwang
beharre, zumal es ja inzwischen durchaus eine Lockerung der
Bestattungskultur gebe, zum Beispiel die anonyme Beerdigung in
Friedwäldern.
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 A
10005/12.OVG)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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